Bundesjustizminister Heiko Maas Reisebüros sollen wie Reiseveranstalter haften

Reisebüros sollen künftig wie Reiseveranstalter haften und notfalls auch Rücktransporte organisieren, wenn Fluggesellschaften pleitegehen. Das geht aus einem Referentenentwurf von Bundesjustizminister Maas hervor.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Quelle: dpa

Reisebüros sollen künftig wie Reiseveranstalter haften und notfalls auch Rücktransporte organisieren, wenn Fluggesellschaften pleitegehen. Das geht aus einem Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt.

Das Haftungsrisiko soll bereits dann entstehen, wenn Reisebüros für ihre Kunden „mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen“ wie Übernachtung, Flug oder Mietwagen zusammenstellen. Die gebündelten Einzelleistungen entsprächen dann einer Pauschalreise. Maas setzt damit nach eigenen Angaben die EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht um. Aus Sicht der Unionsfraktion schießt der Justizminister aber über das Ziel hinaus, kritisiert Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Fuchs sagte der WirtschaftsWoche: „Dieser Vorschlag darf auf keinen Fall hohe bürokratische Mehrkosten für die kleinen und mittelständischen Reisebüros nach sich ziehen.“

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