
Das Vergleichsportal Check24 muss Verbraucher wohl künftig deutlicher als bisher auf seine Funktion als Versicherungsmakler hinweisen. In einem Prozess vor dem Landgericht München deutete sich am Mittwoch in dieser Frage eine Niederlage von Check24 gegen Versicherungsvertreter an. Der Besucher der Seite müsse verstehen, dass Check 24 ein Makler ist und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi. Dies könne zum Beispiel durch ein Popup-Fenster erfolgen, das aufblinkt, sobald der Nutzer sich die Versicherungen ansieht.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat Check24 verklagt, weil er dem Portal eine Irreführung der Verbraucher vorwirft. Check24 stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar, arbeite in Wahrheit aber wie ein Makler, der Provisionen von den Anbietern kassiert. Dies müsse auch auf den ersten Blick für die Verbraucher erkennbar sein. „Wir wollen einheitliche Spielregeln für alle Marktteilnehmer“, sagte Verbandspräsident Michael Heinz.
Check 24: Die wichtigsten Antworten zum Prozess
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute hat eine Klage gegen Check24 eingereicht, weil er dem Internetportal eine Irreführung der Verbraucher vorwirft: Check24 tarne sich zwar als Preisvergleichsportal - arbeite aber genau wie ein Makler und kassiere Provisionen. Auf den ersten Blick könnten die Kunden dies jedoch nicht erkennen.
Die Richter sollen klären, ob Check24 gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Mit der Klage strebt der Verband einen Musterprozess an, der auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte.
Die Portale haben Verträge mit den Versicherern oder Reiseanbietern abgeschlossen, deren Leistungen sie anbieten. Für jeden Kunden, den die Versicherer oder Reiseanbieter über die Portale gewinnen, müssen sie Geld an die Betreiber abdrücken: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel soll die Provision nach Angaben aus Versicherungskreisen rund 50 bis 100 Euro pro Vertrag ausmachen.
Da kommt einiges zusammen: Allein in der letzten Wechselrunde für die Kfz-Haftlichtversicherung vermittelte Check24 rund 950.000 Verträge. Nicht alle Anbieter sind bereit, mit einem Portal zusammenzuarbeiten: Die Online-Tochter des Marktführers Huk-Coburg hat sich vor wenigen Monaten von dem Vergleichsportal Verivox verabschiedet, um Geld zu sparen.
Vor allem die mangelnde Transparenz ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Denn ob die Auswahl der angebotenen Produkte von den jeweiligen Provisionen abhängig ist, ist für die Kunden kaum nachvollziehbar. Die Verbraucherzentralen in Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben vor kurzem die bekanntesten und beliebtesten Vergleichsportale unter die Lupe genommen und kommen zu einem ernüchternden Fazit: „Der Nutzen für die Verbraucher wird eingeschränkt, da die Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen.“
Der Prozess in München könnte einen ersten Anhaltspunkt dafür liefern, in welcher Form die Portale die Verbraucher über Provisionen informieren müssen. Bis zu einer Entscheidung könnten allerdings noch Monate vergehen. Denkbar ist aber auch ein Einschreiten der Politik: Hessen hat bereits eine Bundesratsinitiative gestartet. Die Portalbetreiber sollen demnach künftig die Provisionen offenlegen, die sie von den Produktanbietern kassieren.
Interessenskonflikte, die etwa durch Provisionen von Finanzdienstleistern an die Betreiber von Vergleichsportalen entstehen, könnten so vermieden werden, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU).
Auch Richterin Clementi sieht in der ersten Einschätzung Handlungsbedarf: Bislang erfolge der Hinweis auf die Maklertätigkeit nur in einer Fußzeile, die von vielen Verbrauchern wohl nicht gelesen werde, sagte die Richterin. „Es geht nicht darum, ob man es findet, wenn man es sucht.“ Eine endgültige Entscheidung will das Gericht am 11. Mai verkünden. Check24 kündigte Kooperation an. „Wenn sich Anpassungsbedarf ergibt, werden wir dem nachkommen“, sagte Christoph Röttele, Mitglied der Geschäftsführung.
Zudem werfen die Versicherungsvertreter Check24 vor, den Kunden keine individuelle Beratung anzubieten. In diesem Punkt sah das Gericht aber zunächst keinen Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß. Es könne zwar sein, dass die Intensität der Beratung bei einem Online-Anbieter nicht so hoch sei wie bei einem persönlichen Gespräch, sagte die Richterin. Wenn Check24 aber über eine Eingabemaske persönliche Informationen von dem Kunden abfrage, stelle auch dies eine individuelle Beratung dar. Check24 wertete diese Einschätzung als Erfolg: „Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir den Beratungspflichten nachkommen“, sagte Röttele.