Chef der Schön-Klinik-Gruppe „Ich würde mir wünschen, dass die Impfpflicht in Kliniken früher kommt“

Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis zum 15. März 2022 ihre Impfung nachweisen, ansonsten können sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Quelle: Imago

Am 10. Dezember hat der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen: Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis zum 15. März 2022 ihre Impfung nachweisen, ansonsten können sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Dem Klinikmanager Mate Ivancic geht das noch nicht weit genug – er hätte da noch ein paar Vorschläge.

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Insgesamt 26 Klinik-Standorte in Deutschland und Großbritannien, über 10.000 Mitarbeiter und jährlich mehr als 300.000 Patienten: Die Schön-Klinik-Gruppe bezeichnet sich selbst als die größte familiengeführte Klinikgruppe Deutschlands. Seit gut zwei Jahren steht der Mediziner Mate Ivancic an der Spitze der 1985 gegründeten Klinikgruppe. In seinen Krankenhäusern muss der Manager nun die von der Bundesregierung beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen. Tatsächlich freut er sich darauf. Ihm kann es gar nicht schnell genug gehen: „Ich würde mir wünschen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch einige Wochen früher kommt als Mitte März“, sagt Ivancic im Gespräch mit der WirtschaftsWoche. Der Mediziner plädiert zudem für eine allgemeine Impfpflicht: „Impfungen sind der einzige Weg aus der Pandemie.“ 

Ein Impfregister hält Ivancic für „sinnvoll, damit die Gesundheitsbehörden gezielt auf diejenigen zugehen können, die noch nicht geimpft sind.“ Ein zentrales Datenregister gibt es in Deutschland noch nicht – darüber könnten Bund oder Krankenkassen Versicherte auf Impftermine für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen hinweisen und nicht erfolgte Impfungen etwa an Ordnungs- oder Gesundheitsämter melden. Ein solches Register existiert in ähnlicher Form bereits in Österreich. Für Deutschland schränkt Ivancic allerdings ein: „Wir dürfen die allgemeine Impfpflicht nicht von einem Impfregister abhängig machen.“ Der Aufbau eines solchen Registers würde einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mediziner Mate Ivancic ist Chef der Schön Klinik Gruppe. Quelle: Presse


In Frankreich blieb der Exodus aus

Die Impfbereitschaft im eigenen Unternehmen ist noch ausbaufähig. „Bei uns in der Klinikgruppe liegt die Impfquote bei 80 Prozent – höher als der Bundesdurchschnitt.“ Der CEO der Schön-Kliniken räumt jedoch ein: „Das heißt aber auch, dass von 10.000 Mitarbeitern 2000 nicht geimpft sind.“ Noch gilt es, Überzeugungsarbeit zu leisten. Ivancic ist optimistisch, dass es durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu einem größeren Exodus der Pflegekräfte kommt.

Als Beispiel führt er etwa Frankreich an, wo seit Mitte September ein entsprechendes Gesetz  gilt: „Die Erfahrungen in Frankreich und Italien mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeigen, dass sich am Ende nur zwei bis drei Prozent der Beschäftigten verweigern – und damit das Gesundheitswesen verlassen müssen.“  

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Insgesamt hatten in Frankreich 2,7 Millionen Beschäftigte bis Mitte Oktober Zeit, sich vollständig impfen zu lassen. Seitdem droht ihnen die Suspendierung, ohne Anspruch auf Gehalt. Die Zahl derer, die sich verweigern und vom Dienst suspendiert wurden, liege im Promillebereich, sagt Gesundheitsminister Olivier Véran. Die genaue Zahl liegt demnach bei 15.000.

Mehr zum Thema: Wie ein Impfpflicht-Register bei der Kontrolle helfen kann

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