Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Claus Weselsky GDL-Chef lehnt Schlichtung ab

Für den längsten Streik in der Geschichte ist aus Sicht der Lokführergewerkschaft die Deutschen Bahn selbst verantwortlich. Auf Bahnreisende und die deutsche Wirtschaft kommen schwierige Tage zu.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Die wichtigsten Rechte von Fahr- und Fluggästen
Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 18. September entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter (Rechtssache C-487/12). Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, unterstrichen die Richter - vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten. Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen, so der EuGH. Dabei sei es „nicht auszuschließen, dass einige Fluggäste es vorziehen, ohne aufgegebenes Gepäck zu reisen, wenn dies den Preis ihres Flugtickets verringert.“ Allerdings müssten die Kosten bei der Buchung klar vorherzusehen sein. Ob dies der Fall ist, müssten bei Bedarf nationale Behörden prüfen. Quelle: dpa
Reiseveranstalter müssen in einer Reisebestätigung nicht die genaue Uhrzeit von Hin- und Rückflug angeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und wies damit eine Klage von Verbraucherschützern zurück (Az: X ZR 1/14). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Verbraucherverbände wollte erreichen, dass ein Reiseveranstalter den Abschluss ein Vertrages nicht ohne genaue Uhrzeiten der Flüge bestätigen darf. In den Vorinstanzen waren die Verbraucherschützer gescheitert; auch die BGH-Richter folgten dem nicht. Die Angabe „Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt“ sei nicht zu beanstanden, urteilten sie. Wenn beim Abschluss des Vertrags lediglich das Datum vereinbart worden sei, müsse auch die Bestätigung keine genaueren Angaben enthalten. Quelle: dpa
Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen - und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof am 4. September 2014 in Luxemburg klargestellt (Rechtssache C-452/13). Denn solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Dies ende erst, wenn Reisende den Flieger verlassen könnten. Hintergrund war ein Streit zwischen Germanwings und einem Passagier. Bei einer Verspätung von über drei Stunden steht Reisenden gemäß einem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu. Quelle: AP
Billig-Fluggesellschaften dürfen aller Voraussicht nach auch künftig eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken verlangen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten zu dem Schluss, diese Art der Preis-Zusammensetzung dürfe in der EU nicht verboten werden. Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen. Das höchste EU-Gericht folgt meist, aber nicht immer dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gericht muss zu einem Fall aus Spanien Stellung nehmen: Dort sind Zusatzkosten für Gepäck untersagt. Dagegen hatte sich die Billig-Fluggesellschaft Vueling gewendet, die von einer Kundin wegen 40 Euro verklagt worden war. Quelle: dpa
Annullierte Flüge, beschädigte Koffer: Flugreisende beschweren sich in Massen über Ärger mit den Airlines. Innerhalb von nur zehn Wochen sind bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr (SöP) in Berlin knapp 700 Anträge auf Schlichtung eingegangen. Bei zwei Dritteln der Beschwerden sei es um Verspätungen oder gestrichene Verbindungen gegangen, sagte SöP-Geschäftsführer Heinz Klewe. Die Zahl der Anträge überrascht. Flugreisende können sich erst seit November an die Schiedsstelle wenden, sofern ihre Klagen bei den Fluglinien zuvor erfolglos blieben. Schätzungen gehen nun von jährlich 30.000 Anträgen auf Schlichtungen im Flugverkehr aus. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr hatten 3000 Bahnkunden die SöP um Hilfe gebeten. Quelle: dpa
Geld zurück bei VerspätungenOb Unwetter oder Streik: Bahnreisende haben auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Reisende haben laut EU-Gesetz bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises erstatten. Diese Regelung steht im Einklang mit internationalem Recht, entschied das Gericht nun zu einem Fall aus Österreich. Quelle: dpa
Schäden durch VögelFluggäste müssen Verspätungen wegen Vogelschlags ohne Entschädigung hinnehmen. Wenn Vögel das Triebwerk ihrer Maschine beschädigen, haben die Passagiere kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung von etwa 600 Euro, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Juristisch betrachtet gehöre Vogelschlag zu den „außergewöhnlichen Umständen“, die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können. Deshalb seien sie auch nicht dafür verantwortlich zu machen. Der BGH schloss sich mit seinem Urteil den Vorinstanzen an. Verhandelt wurden zwei Fälle von Touristen, die im afrikanischen Gambia und in Fuerteventura festsaßen, weil Vögel in das Triebwerk der Flieger geraten waren. In Fuerteventura geschah dies beim Start, der daraufhin abgebrochen werden musste. Die Kläger wurden auf eine andere Fluggesellschaft gebucht und nach Hamburg statt nach Hannover geflogen. Sie erreichten ihr Zuhause mit einem Tag Verspätung. In Gambia wurde das Triebwerk des Flugzeuges beim Landeanflug von Vögeln so stark zerstört, dass ein Rückflug ausgeschlossen war. Es musste ein neues Flugzeug aus Europa angefordert werden, das erst nach mehreren Stunden eintraf. Diesen Fall wiesen die BGH-Richter nochmals ans Landgericht zurück, um Detailfragen zu klären. Den Hinweis der Kläger, dass solche Unfälle mit sogenannten Vergrämungsaktionen für Vögel mit Falken oder Böllern verhindert werden könnten, hielt der Vorsitzende BGH-Richter Peter Meier-Beck nicht für relevant. Solche Aktionen lägen nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaften sondern der Airports. „Zudem können Vögel ja auch außerhalb des Geländes ins Triebwerk geraten.“ Auch die Forderung der Kläger, die Fluggesellschaften hätten für schnelleren Ersatz zu sorgen, hielt Meier-Beck nicht für umsetzbar. Die Fluggesellschaften könnten nicht an jedem Airport Ersatzflieger samt Mannschaft vorhalten. Dies sei nicht zu finanzieren. Quelle: dpa

„Die Eskalation verursacht die Deutsche Bahn AG“, sagte der Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer, Claus Weselsky, am Montag in Berlin. In dem monatelangen Tarifkonflikt verhandele der Arbeitgeber, ohne ein Ergebnis zu wollen. Weselsky wies Kritik aus der Bundesregierung an dem Ausstand zurück, der im Personenverkehr in der Nacht zu Dienstag beginnen und sechs Tage dauern soll. Der Gewerkschafter sprach von einem Eingriff in die Tarifautonomie und dem Versuch, Streiks als etwas Unanständiges hinzustellen. Schon ab Montagnachmittag um 15.00 Uhr sollen keine Güterzüge mehr rollen. Der Personenverkehr soll ab Dienstagnacht um 2.00 bis Sonntagmorgen deutschlandweit bestreikt werden. Auch wenn die Bahn an einem Notfallfahrplan arbeitet, müssen sich Reisende auf sechs Tage voller Zugausfälle und ungewisser Verbindungen einstellen.

Es wäre bereits der achte Streik in der seit Monaten laufenden Auseinandersetzung - und der bisher längste. Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky und sein Stellvertreter Norbert Quitter wollen sich am Montagvormittag in Berlin dazu äußern. „Erneut zwingt die Deutsche Bahn die eigenen Lokomotivführer, Lokrangierführer und Zugbegleiter zum Arbeitskampf“, erklärte die GDL am Sonntagabend. Sie hatte am vergangenen Donnerstag das neue Tarifangebot der Bahn zurückgewiesen und einen weiteren, langen Arbeitskampf angekündigt. Die Bahn hatte angeboten, die Löhne sollten vom 1. Juli an in zwei Stufen um insgesamt 4,7 Prozent steigen. Dazu komme eine Einmalzahlung von insgesamt 1000 Euro bis zum 30. Juni.

Fahrgastrechte während des Bahnstreiks

Die GDL fordert für die Beschäftigten fünf Prozent mehr Geld und eine Stunde weniger Arbeitszeit pro Woche. Ein Knackpunkt für die GDL ist die Einstufung der Rangierlokführer im Tarifgefüge der Bahn. Der Konflikt ist auch deshalb so schwierig, weil die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Einfluss im Konzern ringt. Zudem will die GdL einen Erfolg erzielen, bevor das kommende Tarifeinheitsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung die Macht kleiner Gewerkschaften beschränkt.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte den Streik. „Ich habe Verständnis dafür, dass viele Bürger über das Ausmaß des Streiks verärgert sind“, sagte Dobrindt der „Bild“-Zeitung (Montag). Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärte in dem Blatt: „Der Tarifstreit bei der Bahn ist für Außenstehende kaum noch nachzuvollziehen“. Er betonte: „Alle Beteiligten müssen sich fragen, ob der Schaden, den dieser Ausstand anrichten könnte, noch in einem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Auseinandersetzung steht. Statt Deutschland lahmzulegen, brauchen wir ernsthafte Verhandlungen.“

Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber brachte am Sonntag erneut eine Schlichtung ins Spiel. Auch der Vorsitzende des Dachverbands dbb-Beamtenbundes, dem die GDL angehört, macht sich dafür stark. „Wenn dieser Streik nicht zu einem Verhandlungsergebnis führt, wird es sinnvoll sein, auf einen unabhängigen Dritten zurückzugreifen“, sagte ddb-Chef Klaus Dauderstädt der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag). Dies lehnt die Gewerkschaft ab.

Der Vorsitzende der Jungen Union, Paul Ziemiak, sieht die Notwendigkeit, das Tarifeinheitsgesetz schnell zu beschließen. „GDL-Chef Claus Weselsky führt scheinbar einen Privatkrieg gegen den Vorstand der Bahn - und das auf dem Rücken der gesamten Bevölkerung. Damit muss jetzt Schluss sein“, sagte Ziemiak. Am Montag gibt es im Bundestag eine Anhörung zu dem Gesetz. Zuletzt hatten die Lokführer von 21. bis 23. April gestreikt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%