Dabei verlief die Auseinandersetzung vor Gericht für das US-amerikanische Unternehmen zunächst ungünstig: In erster Instanz hatte ein Gericht der Fluggesellschaft und einem ihrer Mitarbeiter vor zwei Jahren die Hauptverantwortung für den Absturz zugeschrieben. Continental war zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro, der Mitarbeiter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Richter folgten bereits damals der These, dass die Concorde beim Start über eine Titan-Lamelle gerollt war, die von einer Continental-Maschine abgefallen war. Dabei platzte ein Reifen der Concorde und Gummiteile beschädigten das Flugzeug. Keine zwei Minuten nach dem Abheben krachte die Air-France-Maschine in das Hotel am Flughafen.
Die Continental-Anwälte hatten in dem Verfahren argumentiert, dass die Concorde bereits gebrannt haben könnte, bevor sie über das Metallteil fuhr. Das Gericht dürfe sich nicht von Mutmaßungen, Gefühlen und Stimmungen leiten lassen, sagte Anwalt Olivier Metzner.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Erhöhung der Geldstrafe auf den Maximalbetrag von 225 000 Euro gefordert. Sie wollte zudem, dass ein Mitarbeiter der Zivilluftfahrtbehörde DGAC zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wird. Er soll von der Anfälligkeit des Flugzeugs gewusst haben und nicht genügend vor den Risiken gewarnt haben. Das Berufungsgericht hielt diese These für glaubwürdig, lehnte aber eine strafrechtlich Verurteilung aber ab. Es gebe keinen sicheren Kausalzusammenhang zwischen seiner Fahrlässigkeit und dem Unglück.