Concorde-Unglück Richter spricht Continental Airlines frei

Der Streit um die Schuld an der Concorde-Katastrophe bei Paris nahm heute vor Gericht ein Ende. Das Berufungsgericht in Versailles hat den Schuldspruch gegen die US-Fluggesellschaft Continental-Airlines aufgehoben.

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Umstrittener Urteil in Versailles: Die Richter sprachen die ehemalige US-Fluggesellschaft Continental Airlines in zweiter Instanz frei. Beim Absturz eines Überschalljets waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter 97 Deutsche. Quelle: REUTERS

Zwölf Jahre nach der Concorde-Katastrophe bei Paris hat ein Berufungsgericht den Schuldspruch gegen die damalige US-Fluggesellschaft Continental Airlines verworfen. Die Richter sprachen die Gesellschaft, zwei ihrer Mitarbeiter sowie einen ebenfalls angeklagten Vertreter der französischen Luftfahrtbehörde strafrechtlich frei.

Das Urteil ist brisant: Die Richter sahen es zwar als erwiesen an, dass die Katastrophe durch einen Defekt an einer zuvor gestarteten Continental-Maschine ausgelöst wurde. Dies rechtfertige jedoch keine strafrechtliche Verantwortung, urteilte das Gericht am Donnerstag in Versailles.

Was die Deutschen nervt
Die weltweit größte Reise-Website TripAdvisor hat in einer aktuellen Umfrage unter 1045 Nutzern das Flugverhalten deutscher Reisender unter die Lupe genommen. Neben Handy- und Internetnutzung während des Fluges standen auch Flugpreise und die Buchung im Fokus der Befragung. Quelle: dpa
Befragt wurden die Reisenden nach konkreten Fällen: Störend oder nicht? Ziemlich eindeutig fiel die Antwort auf die Frage aus, ob das Telefonieren mit dem Handy im Flugzeug erlaubt sein sollte. 913 der 1.045 Befragten befürworten das bestehende Handy-Verbot an Bord, nur 132 wollen auch während des Fluges auf ihre Erreichbarkeit nicht verzichten. Quelle: picture-alliance
Anders verhält es sich dagegen mit der Internetnutzung an Bord. Knapp mehr als die Hälfte (528) wünschen sich ein W-LAN-Angebot in den Maschinen, um auch während des Fluges auf ihre Mails, Facebook oder Twitter zugreifen zu können. Im Gegensatz zu 106 weiteren Umfrage-Teilnehmern würde die Mehrheit für W-LAN allerdings keinen Aufpreis zahlen. Mit 411 Befragten lehnt hingegen gut ein Drittel die Internetnutzung im Flugzeug kategorisch ab. Quelle: Reuters
Die meisten Reisenden sehen das Fliegen sehr pragmatisch als eine Möglichkeit, schnell und problemlos von nach A nach B zu gelangen (490 Befragte). Nur 29 von 1.045 Nutzern gaben an, unter Flugangst zu leiden, ebenso viele sind froh, wenn der Flug einfach nur schnell vorbei geht. Quelle: dpa
Etwas überraschend fiel dagegen die Antwort aus, worauf Kunden bei der Auswahl der Fluggesellschaft am meisten Wert legen. Verblüffend: Nur ca. 58 Prozent gaben die Sicherheit als entscheidendes Kriterium an. Mehr Wert legen Fluggäste dagegen offenbar auf einen günstigen Flugpreis (73 Prozent), komfortable Flugzeiten (62 Prozent) und ausreichend Beinfreiheit (60 Prozent). Quelle: dapd
Die Zeiten, in denen sich über Billig-Airlines wirkliche Schnäppchen ergattern ließen, sind nach Meinung der Befragten offenbar vorbei. Da Airlines wie Ryanair Angebote wie Bordverpflegung und Gepäckmitnahme, die bei anderen Fluggesgellschaften im Flugpreis meist inbegriffen sind, extra berechnen, sehen nur noch wenige einen Kostenvorteil (837 Befragte). Mit 200 Nutzern ist nur noch knapp ein Fünftel von der Preisgestaltung der Billigflieger überzeugt. Quelle: dpa
Schnäppchen lassen sich heute vor allem über den Vergleich verschiedener Anbieter erzielen. Zu diesem Zweck finden sich im Internet zahlreiche Vergleichsportale wie opodo.de, momondo.de oder swoodoo.com, die sich bei den Nutzern großer Beliebtheit erfreuen. 60 Prozent der Befragten gaben an, vor der Flugbuchung grundsätzlich im Internet Preise zu vergleichen, etwa 36 Prozent nutzen diese Möglichkeit zumindest manchmal. Immerhin 4,6 Prozent halten einen Vergleich vorab für überflüssig und verzichten auf die Dienste der Internetportale. Quelle: dpa

Die mittlerweile zum Unternehmen United Continental fusionierte Airline muss demnach lediglich eine Million Euro Schadenersatz an die Concorde-Eigentümerin Air France zahlen. Die französische Gesellschaft hatte zivilrechtlich eine Entschädigung für den erlittenen Imageschaden gefordert.

Beim Absturz des Überschalljets waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter 97 Deutsche. Sie wollten mit dem Charterflug der schleswig-holsteinischen Reederei Deilmann nach New York fliegen, um dort eine Kreuzfahrt zu beginnen. Vier der 113 Opfer starben in dem Hotel, in das die Maschine kurz nach dem Start stürzte. Die Katastrophe läutete das Ende der Flugzeuge ein. Die französischen und britischen „Donnervögel“, die in nur dreieinhalb Stunden von Europa nach New York flogen, wurden 2003 aus dem Betrieb genommen.

In erster Instanz sahen Richter die Schuld bei Continental

So sicher sind deutsche Flughäfen
Berlin-Schönefeld (0 Mängelpunkte)Der Hauptstadtflughafen sorgt diesmal nicht für Negativschlagzeilen. Alles sicher, die Prüfer der Vereinigung Cockpit hatten nichts zu beanstanden. Damit landen die Berliner im Sicherheitsranking der Pilotenvereinigung Cockpit auf einem Spitzenplatz. Der Berufsverband setzt sich dafür ein, dass auch weiterführende Sicherheitsempfehlungen eingehalten werden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Die International Civil Aviation Organization (ICAO), die Luftfahrtabteilung der Vereinten Nationen, enthält 14 Vorschriften zum Bau und zur Ausrüstung eines Flughafens. An diese Vorschriften halten sich die meisten Flughäfen. Die darin enthaltenen weiterführenden, sicherheitsrelevanten Empfehlungen werden jedoch oft vernachlässigt. Quelle: dpa
Leipzig/Halle (0 Mängelpunkte)Viele Berliner wünschen sich den Flughafen im Osten als Ausweichflughafen. Beim Thema Sicherheit spielen die Flughäfen in der gleichen Liga: Auch hier hatten die Prüfer keine Mängel feststellen können. Quelle: dpa
München (0 Mängelpunkte)In der bayrischen Landeshauptstadt kochte zuletzt der Streit über Fluglärm hoch. Der Bau einer dritten Landebahn wurde abgesagt. Bei Sicherheit gibt es nichts zu meckern: Auch der Flughafen in der bayerischen Hauptstadt hat den diesjährigen Test der Vereinigung Cockpit ohne Mängel überstanden. Quelle: dpa
Stuttgart (0 Mängelpunkte)Mit schwäbischen Sorgfältigkeit wurde auch das Sicherheitskonzept der baden-württembergischen Landeshauptstadt umgesetzt. Auch der Schwaben-Airport gehört zu den vier deutschen Flughäfen, bei denen es sicherheitstechnisch nichts zu beanstanden gibt. Quelle: dpa
Düsseldorf (2 Mängelpunkte)Anders sieht es am größten Flughafen Nordrhein-Westfalens aus. Ein fehlendes Dockingsystem hat die Rheinmetropole den ersten Platz gekostet. Ansonsten werden auch die weitergehenden Sicherheitsempfehlungen alle befolgt. Quelle: dpa
Frankfurt am Main (2 Mängelpunkte)Auch hier das gleiche Problem wie in Düsseldorf: An Deutschlands größten Flughafen fehlt ein redundantes Dockingsystem, deswegen gibt es zwei Punkte Abzug. Im Sicherheitsranking ist der Flughafen damit immer noch weit vorne. Quelle: dapd
Erfurt (3 Mängelpunkte)Der Erfurter Flughafen verfügt über keine bzw. nur teilweise über sogenannte Runway Guard Lights (Beleuchtung links und rechts der Start- und Landebahn). Deswegen gab es drei Negativpunkte. Positiv bewerten die Prüfer, dass seit dem letzten Test an beiden Bahnköpfen Windsäcke aufgestellt wurden. Quelle: ZB

Dabei verlief die Auseinandersetzung vor Gericht für das US-amerikanische Unternehmen zunächst ungünstig: In erster Instanz hatte ein Gericht der Fluggesellschaft und einem ihrer Mitarbeiter vor zwei Jahren die Hauptverantwortung für den Absturz zugeschrieben. Continental war zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro, der Mitarbeiter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Die Richter folgten bereits damals der These, dass die Concorde beim Start über eine Titan-Lamelle gerollt war, die von einer Continental-Maschine abgefallen war. Dabei platzte ein Reifen der Concorde und Gummiteile beschädigten das Flugzeug. Keine zwei Minuten nach dem Abheben krachte die Air-France-Maschine in das Hotel am Flughafen.

Die Continental-Anwälte hatten in dem Verfahren argumentiert, dass die Concorde bereits gebrannt haben könnte, bevor sie über das Metallteil fuhr. Das Gericht dürfe sich nicht von Mutmaßungen, Gefühlen und Stimmungen leiten lassen, sagte Anwalt Olivier Metzner.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Erhöhung der Geldstrafe auf den Maximalbetrag von 225 000 Euro gefordert. Sie wollte zudem, dass ein Mitarbeiter der Zivilluftfahrtbehörde DGAC zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wird. Er soll von der Anfälligkeit des Flugzeugs gewusst haben und nicht genügend vor den Risiken gewarnt haben. Das Berufungsgericht hielt diese These für glaubwürdig, lehnte aber eine strafrechtlich Verurteilung aber ab. Es gebe keinen sicheren Kausalzusammenhang zwischen seiner Fahrlässigkeit und dem Unglück.

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