Concorde-Unglück Richter spricht Continental Airlines frei

Der Streit um die Schuld an der Concorde-Katastrophe bei Paris nahm heute vor Gericht ein Ende. Das Berufungsgericht in Versailles hat den Schuldspruch gegen die US-Fluggesellschaft Continental-Airlines aufgehoben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Umstrittener Urteil in Versailles: Die Richter sprachen die ehemalige US-Fluggesellschaft Continental Airlines in zweiter Instanz frei. Beim Absturz eines Überschalljets waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter 97 Deutsche. Quelle: REUTERS

Zwölf Jahre nach der Concorde-Katastrophe bei Paris hat ein Berufungsgericht den Schuldspruch gegen die damalige US-Fluggesellschaft Continental Airlines verworfen. Die Richter sprachen die Gesellschaft, zwei ihrer Mitarbeiter sowie einen ebenfalls angeklagten Vertreter der französischen Luftfahrtbehörde strafrechtlich frei.

Das Urteil ist brisant: Die Richter sahen es zwar als erwiesen an, dass die Katastrophe durch einen Defekt an einer zuvor gestarteten Continental-Maschine ausgelöst wurde. Dies rechtfertige jedoch keine strafrechtliche Verantwortung, urteilte das Gericht am Donnerstag in Versailles.

Was die Deutschen nervt
Die weltweit größte Reise-Website TripAdvisor hat in einer aktuellen Umfrage unter 1045 Nutzern das Flugverhalten deutscher Reisender unter die Lupe genommen. Neben Handy- und Internetnutzung während des Fluges standen auch Flugpreise und die Buchung im Fokus der Befragung. Quelle: dpa
Befragt wurden die Reisenden nach konkreten Fällen: Störend oder nicht? Ziemlich eindeutig fiel die Antwort auf die Frage aus, ob das Telefonieren mit dem Handy im Flugzeug erlaubt sein sollte. 913 der 1.045 Befragten befürworten das bestehende Handy-Verbot an Bord, nur 132 wollen auch während des Fluges auf ihre Erreichbarkeit nicht verzichten. Quelle: picture-alliance
Anders verhält es sich dagegen mit der Internetnutzung an Bord. Knapp mehr als die Hälfte (528) wünschen sich ein W-LAN-Angebot in den Maschinen, um auch während des Fluges auf ihre Mails, Facebook oder Twitter zugreifen zu können. Im Gegensatz zu 106 weiteren Umfrage-Teilnehmern würde die Mehrheit für W-LAN allerdings keinen Aufpreis zahlen. Mit 411 Befragten lehnt hingegen gut ein Drittel die Internetnutzung im Flugzeug kategorisch ab. Quelle: Reuters
Die meisten Reisenden sehen das Fliegen sehr pragmatisch als eine Möglichkeit, schnell und problemlos von nach A nach B zu gelangen (490 Befragte). Nur 29 von 1.045 Nutzern gaben an, unter Flugangst zu leiden, ebenso viele sind froh, wenn der Flug einfach nur schnell vorbei geht. Quelle: dpa
Etwas überraschend fiel dagegen die Antwort aus, worauf Kunden bei der Auswahl der Fluggesellschaft am meisten Wert legen. Verblüffend: Nur ca. 58 Prozent gaben die Sicherheit als entscheidendes Kriterium an. Mehr Wert legen Fluggäste dagegen offenbar auf einen günstigen Flugpreis (73 Prozent), komfortable Flugzeiten (62 Prozent) und ausreichend Beinfreiheit (60 Prozent). Quelle: dapd
Die Zeiten, in denen sich über Billig-Airlines wirkliche Schnäppchen ergattern ließen, sind nach Meinung der Befragten offenbar vorbei. Da Airlines wie Ryanair Angebote wie Bordverpflegung und Gepäckmitnahme, die bei anderen Fluggesgellschaften im Flugpreis meist inbegriffen sind, extra berechnen, sehen nur noch wenige einen Kostenvorteil (837 Befragte). Mit 200 Nutzern ist nur noch knapp ein Fünftel von der Preisgestaltung der Billigflieger überzeugt. Quelle: dpa
Schnäppchen lassen sich heute vor allem über den Vergleich verschiedener Anbieter erzielen. Zu diesem Zweck finden sich im Internet zahlreiche Vergleichsportale wie opodo.de, momondo.de oder swoodoo.com, die sich bei den Nutzern großer Beliebtheit erfreuen. 60 Prozent der Befragten gaben an, vor der Flugbuchung grundsätzlich im Internet Preise zu vergleichen, etwa 36 Prozent nutzen diese Möglichkeit zumindest manchmal. Immerhin 4,6 Prozent halten einen Vergleich vorab für überflüssig und verzichten auf die Dienste der Internetportale. Quelle: dpa

Die mittlerweile zum Unternehmen United Continental fusionierte Airline muss demnach lediglich eine Million Euro Schadenersatz an die Concorde-Eigentümerin Air France zahlen. Die französische Gesellschaft hatte zivilrechtlich eine Entschädigung für den erlittenen Imageschaden gefordert.

Beim Absturz des Überschalljets waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter 97 Deutsche. Sie wollten mit dem Charterflug der schleswig-holsteinischen Reederei Deilmann nach New York fliegen, um dort eine Kreuzfahrt zu beginnen. Vier der 113 Opfer starben in dem Hotel, in das die Maschine kurz nach dem Start stürzte. Die Katastrophe läutete das Ende der Flugzeuge ein. Die französischen und britischen „Donnervögel“, die in nur dreieinhalb Stunden von Europa nach New York flogen, wurden 2003 aus dem Betrieb genommen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%