Corona verhindert Urlaube Gibt es eine Geld-zurück-Garantie für Reisen?

Die Urlaubs-Strände sind fast überall wie leergefegt. Für die Branche ist das verheerend. Quelle: dpa

Fast jeder fünfte Deutsche musste einen bereits geplanten Urlaub inzwischen absagen. Versicherungsexpertin Kerstin Becker-Eiselen erklärt im Interview, welche Ansprüche verhinderte Urlauber haben.

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Die Tourismusbranche liegt wegen der notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie völlig brach. Fast jeder fünfte Deutsche (19) mit bereits geplanter Urlaubsreise musste sie bisher streichen. Das ergab eine repräsentative YouGov-Umfrage für den Online-Versicherungsmanager CLARK. Zwar gibt es auch verhaltenen Optimismus unter den Bürgern – 42 Prozent warten noch, da ihr Urlaub noch eine Weile entfernt liegt. Doch 31 Prozent der Bürger ohne bereits geplanten Urlaub gehen davon aus, dass 2020 gar kein Urlaub mehr möglich sein wird.

Auf einen Urlaub zu verzichten schmerzt – noch unangenehmer wäre es aber, auf den Kosten eines bereits gebuchten, ausfallenden Urlaubs sitzen zu bleiben. Die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, Frau Kerstin Becker-Eiselen erklärt, wie sich das vermeiden lässt.

WirtschaftsWoche: Es gilt eine allgemeine weltweite Reisewarnung. Wenn ich nun meinen Urlaub deshalb absagen muss – greift meine Reiserücktrittsversicherung?
Becker-Eiselen: Die Reiserücktrittsversicherung können Sie in diesen Zeiten komplett vergessen. Pandemien sind nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft nicht versichert. Ich vermute, dass sich dieser Ausschluss in den meisten Verträgen wiederfindet.

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Die Reiserücktrittsversicherung greift also nicht.
Selbst wenn diese Bedingung in einem Versicherungsvertrag fehlt: Nur wenn die Reise wegen einer unerwarteten Krankheit oder dem Tod nicht angetreten wird, übernimmt die Versicherung Ihre Stornierungskosten. Wenn Sie nun im März eine Reise für den Mai buchen und erkranken dann an Corona oder stehen unter Quarantäne, ist die Frage, ob das wirklich unerwartet war. Das wäre dann von den Gerichten zu klären. Nach der verbraucherfreundlichsten Auslegung wäre das eine unerwartete Krankheit.

Bis zum 30. April noch gilt die allgemeine Reisewarnung der Bundesregierung für Auslandsreisen. Die Versicherung greift nicht. Bleiben verhinderte Urlauber also auf den Stornokosten sitzen?
Zur Klarstellung: Wenn es eine Reisewarnung gibt, ist das ein "starkes Indiz" dafür, dass die Reise erheblich erschwert und eine kostenfreie Stornierung möglich ist. In der Praxis sagen die meisten Veranstalter alle Reisen bis 30.04. auch bereits ab. Dann braucht es auch keine Versicherung.

Also gibt es den gezahlten Betrag komplett zurück.
Derzeit haben die Reisenden Anspruch auf die Erstattung des Gesamtbetrages, also Geld zurück. Die Reiselobby macht sich derzeit allerdings für eine Gesetzänderung stark, die es Veranstaltern erlauben würde, statt Geld Gutscheine auszugeben.

Angesichts des völligen Umsatzausfall im Tourismus aus Veranstalterperspektive vielleicht nachvollziehbar. Was empfehlen Sie denn Urlaubern, deren Reise noch nicht abgesagt wurde und die bald die zeitliche Grenze zu einer höheren Stornogebühr überschreiten?
Wenn ich ganz sicher nicht reisen will, storniere ich immer selber. Dann ist der Vertrag weg. Wir sind der Ansicht, dass die Reiseveranstalter die dabei meist anfallenden Stornogebühren erstatten müssen, wenn die Reise später wirklich abgesagt wird. Auch wenn die Reisewarnung für den Zeitraum des Urlaubs erst nach der Stornierung ausgesprochen wird. Das ist aber keine gerichtsfeste Meinung.

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Das gleiche gilt, wenn bald die Restzahlung für eine Reise fällig wird, die aufgrund der Reisewarnung nicht durchgeführt werden kann. Steht fest, dass die Reise nicht stattfinden wird, sollte man die Restzahlung nicht leisten.

Ist nicht absehbar, wie die Situation zum Zeitpunkt der Reise aussieht und würde man bei Besserung der Situation reisen, bleibt nur abwarten. In dem Fall muss die fälligen Zahlungen leisten.

Haben Sie zum Abschluss eine Entscheidungshilfe für unentschlossene Leser mit bereits gebuchten Urlauben?
Sie sollten sich selbst fragen: Geht es mir gut damit, dass ich in einigen Wochen verreise? Wenn ja, können sie einfach abwarten. Ist die Antwort nein, ist die schnelle Stornierung die beste Wahl. Die erste Stornostufe liegt meist in Höhe der Anzahlung von etwa 20 bis 25 Prozent, also ist maximal das Geld weg, das man schon bezahlt hat. Zuerst sollte man sich aber immer mit dem eigenen Reisebüro oder der Buchungsplattform in Verbindung setzen, um eine vernünftige Lösung zu finden.

Das alles gilt für Pauschaltouristen, bei individuell zusammengestellten Reisen muss man von Fall zu Fall entscheiden.

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