CTS Eventim BGH verbietet „Print at Home“-Gebühr bei Tickets

Kunden von CTS Eventim mussten bislang 2,50 Euro für das Selbst-Ausdrucken ihrer Tickets zahlen. Diese Gebühr hat der BGH nun gekippt.

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Für ein selbstausgedrucktes Ticket sind 2,50 Euro Gebühr zu viel, entschied der BGH. Quelle: dpa

München Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Gebühr des Ticket-Vermarkters CTS Eventim für das Selbst-Ausdrucken von Eintrittskarten gekippt. Das Karlsruher Gericht habe CTS untersagt, von den Kunden 2,50 Euro zu verlangen, wenn diese das per E-Mail zugesandte Ticket am heimischen Computer ausdruckten, teilten die Verbraucherschützer am Donnerstag mit. (Az. III ZR 192/17)

Das drückte die CTS-Aktie um zehn Prozent auf den 34,36 Euro, den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren. Nach Ansicht der Verbraucherschützer muss CTS Eventim die für „print@home“ zu Unrecht erhobenen Gebühren an die Kunden zurückzahlen.

Ein CTS-Eventim-Sprecher sagte Reuters, die Gebühr betreffe weniger als zehn Prozent der in Deutschland verkauften Tickets. Man werde vorerst auf die Gebühr verzichten. Wenn nötig, werde man Anpassungen vornehmen. Möglicherweise könne sie auch in verringerte Höhe beibehalten werden.

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