
Vor einem Spitzengespräch über den Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn zeichnet sich noch keine Kompromisslinie ab. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bekräftigte am Dienstag ihr Ziel, bei dem Unternehmen einheitliche Tarifverträge für die gleichen Berufsgruppen abzuschließen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) will hingegen eigene Tarifverträge für ihre Mitglieder beim gesamten Zugpersonal durchsetzen. Für die Lokführer hat die GDL das bereits vor Jahren erreicht.
Das sind die Bahngewerkschaften GDL und EVG
Die 1867 als Verein Deutscher Lokomotivführer gegründete GDL hat rund 34.000 Mitglieder. In ihr sind nach Gewerkschaftsangaben rund 80 Prozent der Lokführer bei der Deutschen Bahn und zahlreiche Zugbegleiter organisiert. Die GDL gehört dem Deutschen Beamtenbund an.
Die EVG entstand 2010 aus der Fusion von Transnet und GDBA und hat rund 210.000 Mitglieder. Die Vorgängerin Transnet wurde 1896 gegründet und gehörte zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die 1948 gegründete Gewerkschaft Deutscher Bundesbahnbeamter und Anwärter (GDBA) hatte Mitglieder aus allen Sparten von Bahn bis Bus. Sie gehörte dem Deutschen Beamtenbund an, kooperierte zuletzt aber in einer Tarifgemeinschaft mit Transnet.
Zu dem Gespräch am Dienstag wollten die Vorsitzenden der Gewerkschaften EVG und GDL, Alexander Kirchner und Claus Weselsky, sowie Bahnmanager Ulrich Weber zusammenkommen. Dabei sollte eine Grundlage für künftige gemeinsame Tarifverhandlungen gefunden werden. Ort und Zeit des Treffens wollten die Beteiligten nicht öffentlich machen. Aus dem Umfeld der Tarifparteien hieß es jedoch, es sei nicht vor dem Abend mit Ergebnissen zu rechnen.
Dienstleister
EVG-Chef Kirchner forderte die GDL auf, auf eine gemeinsame Linie einzuschwenken. „Es macht keinen Sinn, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam zu verhandeln, wenn man von vorn herein nicht das gemeinsame Verständnis darüber hat, was da raus kommen soll“, sagte er im WDR. Das sei als Angebot an die GDL zu verstehen, auch für die Berufsgruppen, für die sie nicht die Mehrheit habe, gemeinsam mit der EVG zu verhandeln. Am Ende müsse jedoch die Mehrheit der Beschäftigten über ihre Zukunft entscheiden.