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Deutsche-Post-Streik Gericht entscheidet erneut über Einsatz von Beamten

Im Ausstand bei der Post setzt das Unternehmen Beamte auf bestreikten Stellen ein. Auf freiwilliger Basis ist das rechtens. Aber was gilt, wenn die Beamten widersprechen?

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Ein Schild der Gewerkschaft Verdi vor einem Briefzentrum der Deutschen Post AG. Quelle: dpa

Das Bonner Arbeitsgericht entscheidet am Donnerstag (10.30 Uhr) erneut über den Einsatz von Beamten im Poststreik auf Arbeitsplätzen von streikenden Angestellten. Das Gericht hatte diese Einsätze Ende Mai für rechtmäßig erklärt, wenn sie freiwillig erfolgen.

Nun will die Gewerkschaft Verdi aber in insgesamt 22 Fällen Beweise dafür vorlegen, dass Beamte mit ihrem Einsatz nicht einverstanden waren und protestiert haben. Trifft dies zu, dann würde der Beamten-Einsatz möglicherweise einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 widersprechen. Das höchste deutsche Gericht hatte damals den „zwangsweisen“ Einsatz von Beamten bei Angestelltenstreiks der Post untersagt.

Post-Streik: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Post ist der Auffassung, dass die Beamten-Einsätze sich streng im rechtlichen Rahmen bewegen. Das werde in jedem Einzelfall geprüft. Neben ihren rund 140.000 Angestellten hat die Post etwa 38.000 Beamte. Sie dürfen nicht streiken und einige werden bei Streiks im Rahmen von Notfallplänen immer wieder auch für Arbeiten von Angestellten-Kollegen eingesetzt.

Die Gewerkschaft sieht darin die Durchschlagskraft der Streiks und damit ihre gesetzlich geschützten Rechte eingeschränkt. Die Post zeigte sich im Vorfeld des Prozesses optimistisch: Die Deutsche Post AG habe bisher sämtliche Verfahren zu diesem Thema gewonnen, sagte ein Sprecher.

In dem Tarifkonflikt fordert die Gewerkschaft Verdi eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich sowie 5,5 Prozent mehr Geld. Mit der Arbeitszeitverkürzung will Verdi einen Ausgleich schaffen für die Gründung von schlechter bezahlten Paketgesellschaften bei der Post, in denen derzeit bereits rund 6000 Menschen arbeiten.

Die Post will davon aber nicht abrücken, weil sie sonst bei den Personalkosten mit der Konkurrenz nicht mithalten könne. Die Gesellschaften seien „nicht verhandelbar“, sagte Postchef Frank Appel der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag). Nach fast vier Wochen bundesweitem Streik verhandeln die Parteien dazu an diesem Freitag und Samstag wieder im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr.

Beamte dürfen dienstliche Anweisungen nicht ablehnen, um nicht gegen Gesetze zu verstoßen. Sie haben aber die Möglichkeit, beim Dienstherren offiziell Beschwerde gegen den Auftrag einzulegen. In dem Prozess wird es unter anderem um die Frage gehen, ob man bereits von einem „zwangsweisen“ Einsatz sprechen kann, wenn eine solche Beschwerde vorliegt.

Außerdem ist strittig, ob die Tätigkeit der Beamten tatsächlich identisch mit dem ist, was die jetzt streikenden Angestellten vorher getan haben. Im Rahmen der Notfallpläne werden die Abläufe und Tätigkeiten vielfach umorganisiert. Die Post-Anwälte hatten bei der ersten Verhandlung argumentiert, dass die eingesetzten Beamten dadurch eine andere Tätigkeit ausübten als vorher die Angestellten.

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