




"Vier Männer wurden von der Polizei in London und dem Themse-Tal im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Terroranschlag islamischer Extremisten festgenommen" lautete die Eilmeldung, die am Freitag von der BBC verbreitet wurde. Da war sie wieder, wie so häufig in den letzten Monaten: Die Nachricht von einer potentiellen schwere Bedrohung für die Sicherheit der Bürger, die die Polizei nur durch ein präventives Eingreifen abwenden konnte. Meist folgen dann keine Einzelheiten mehr bis die Festgenommenen freigelassen oder - Monate später - vor Gericht gestellt werden. Selbst dann aber ist die Berichterstattung häufig dürftig, Teile der Gerichtsverfahren unterliegen nämlich oft einer staatlich verordneten Geheimhaltung.
In Großbritannien herrscht seit dem 29. August die zweithöchste von fünf Sicherheitsstufen - die Bedrohung durch Terroristen gilt nun bis auf weiteres als ernst (severe). In der offiziellen Sprachregelung bedeutet dies, dass ein Anschlag als "sehr wahrscheinlich" betrachtet werden muss. Zur Begründung für die Heraufsetzung der Risikobewertung erklärte Premier David Cameron, die Gefahr, die für die Sicherheit des Landes von den Extremisten des Islamic State (IS) ausgehe sei "größer und tiefer als wir es je zuvor erlebt haben". Mindestens 500 Briten seien vom Vereinigten Königreich nach Syrien und in den Irak gereist, um sich den IS-Kämpfern anzuschließen, damit steige das Terror-Risiko in Großbritannien nun vor allem durch die Rückkehr radikalisierter Briten.
Vor diesem Hintergrund muss man auch die geplanten neuesten Verschärfung der Überwachung von Fluggästen sehen, die vom Ausland nach Großbritannien reisen. Der "Guardian" hatte hierzu berichtet, die Regierung plane ein neues Maßnahmenpaket zur Terrorismusbekämpfung. Als Folge dieser Reform drohe den deutschen Airlines - also der Lufthansa, Air Berlin und etwa fünf weiteren Fluggesellschaften - künftig ein Landeverbot auf britischen Flughäfen, wenn sie sich weiterhin weigern sollten, vorab Passagierlisten mit personenbezogenen Daten an britische Behörden zu übermitteln, so wie das bereits rund 90 Prozent aller übrigen Fluggesellschaften tun. Konkret geht es um das sogenannte "Advance Passenger Information System" (APIS), also um ein automatisiertes System zum Versenden von personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht, Passnummer und Biometriedaten).
Bei der Einreise und Ausreise in die USA wird APIS als Folge des Terroranschlags von 11. September 2001 bereits seit längerem routinemäßig angewandt, auch sonst können APIS-Daten angefordert werden. Nun will die britische Regierung noch im November einen Gesetzentwurf vorlegen, der - neben einer Reihe von anderen Maßnahmen - die Airlines auch zur Teilnahme an APIS zwingen will, was bedeuten dürfte, dass die Passagierdaten spätestens 30 Minuten vor dem Abflug übermittelt werden müssen. Damit kann z.B. erreicht werden, dass Personen, die Großbritannien an der Einreise hindern will, gar nicht erst mitfliegen dürfen. Das Problem dabei: Einer Erfüllung der UK-Passagierdatenauflagen steht gegenwärtig deutsches und EU-Recht entgegen. Denn innerhalb der EU ist dies angesichts der Freizügigkeit eigentlich nicht vorgesehen. Hinzu kommt ein Konflikt mit dem deutschen Recht, denn die Daten des deutschen Personalausweises dürfen nicht weitergeleitet und maschinell ausgewertet werden.