Elbphilharmonie Die unglaublichen Zusagen des Hochtief-Chefs

Seite 2/3

Ursache der Probleme

Freie Hand in Hamburg - Hochtief-Chef Marcelino Fernandez verhandelte im Alleingang Quelle: REUTERS

Die Ursachen für den Pfusch am Bau sind seit Jahren strittig zwischen Hochtief, der Stadt und dem Schweizer Architektenbüro Herzog & de Meuron. Deren kompliziertes vertragliches Dreiecksverhältnis neu zu ordnen war die einzige Alternative zu jahrelangen Prozessen und weiterem Baustillstand. Insofern fügte es sich gut, dass Hochtief-Chef Fernandez auf der Seite des Vertragsgegners einen Bekannten wiedertraf: Herzog-de-Meuron-Partner David Koch, den er zehn Jahre zuvor bei einem Bauprojekt in Barcelona gut kennengelernt hatte und der Spanisch spricht. Beide verhandelten fortan persönlich mit Bürgermeister Scholz – auf Englisch, Deutsch und Spanisch und oft ohne weitere Hochtiefler.

Ausriss aus Elbphilharmonie-"Nachtrag Nr. 5"

Das 34-Seiten-Vertragswerk „Nachtrag Nr. 5“ macht klar, wie weit Fernandez bei den Dreiertreffen im Hamburger Rathaus nachgab. Der endgültige Pauschalfestpreis von 575 Millionen Euro umfasst unwiderruflich „die vollständige bauliche Fertigstellung der Elbphilharmonie“. Viele Zusagen gehen weit über die üblichen Festlegungen der Baubranche hinaus. Hochtief trägt alle Planungs- und Baurisiken, kann aber die Einhaltung mancher Verpflichtungen nicht selbst sicherstellen:

  • So garantiert Hochtief, alle Leistungen für die Fertigstellung der Elbphilharmonie zu erbringen, „ohne Rücksicht darauf, ob diese bei Vertragsabschluss bekannt waren oder nicht“. Weiter legt der Vertrag fest, dass Hochtief „vorsorglich“ auf jede „jetzt oder künftig zustehenden Mehrforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, verzichtet.
  • Allein Hochtief hat „etwaige Mängel der Planungsgrundlagen zu beseitigen, unabhängig davon, ob diese von ihm verursacht wurden oder nicht“. Mit zuständig für die Planung sind aber das Aachener Planungsbüro Höhler + Partner und Herzog & de Meuron. Herzog & de Meuron hat auch die künstlerische Oberleitung und damit großen Einfluss auf die Planung. Die drei bilden eine Arbeitsgemeinschaft, der Hochtief dank des neuen Vertrags auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
  • Für zusätzliche Bauleistungen aufgrund von Planungen, die „unklar, lückenhaft, nicht vollständig oder fehlerhaft“ waren, muss Hochtief aufkommen – „ohne Anspruch auf Mehrvergütung“, ohne Limit.
  • Allein Hochtief trägt „das Risiko, dass die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden“, ungeachtet des Arbeitseifers städtischer Behörden und möglicher „Änderungen der zugrunde liegenden Vorschriften oder der Rechtslage“.
  • Für „nachbarschaftliche Ansprüche und sonstige Schadenersatzansprüche“ Dritter gegenüber der Stadt haftet: Hochtief.
  • Für den perfekten Raumklang im Großen Konzertsaal mit 2150 Plätzen ist der japanische Akustikpapst Yasuhisa Toyota verantwortlich, der zur Kritik an seinem Klangkonzept sagt: „Niemand kann eine Garantie geben.“ Hochtief aber übernimmt sie zumindest für messbare Akustikwerte.

„Wir übernehmen mehr Verantwortung, als das bei Bauverträgen üblich ist“, räumt ein Hochtief-Sprecher ein. Aber es gebe kein Projekt, „das wir so gut gedanklich durchdrungen haben wie dieses“.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%