Enthüllungen Die eigenartigen Geschäfte der Marseille Kliniken

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Managerhaftpflicht ohne Selbstbehalt nötig

Middelhoff gab gegenüber der WirtschaftsWoche weder zu dem AAP-Vorgang noch zu anderen Themenkomplexen eine Stellungnahme ab.

Ob sich die AAP seit dem Kauf nach Plan entwickelt, ist unklar. Der letzte veröffentlichte Geschäftsbericht stammt von 2010. Aber offenbar schöpft sie ihre Möglichkeiten, Geld zu verdienen, nicht aus. Nach Recherchen der WirtschaftsWoche verzichtet die AAP auf einen Teil der ihr zustehenden Vergütung – und davon dürfte eine Firma von Ulrich Marseille profitieren.

Das funktioniert so: Die Wohnungen in der Florentinen Anlage werden von der dem Ehepaar Marseille gehörenden DL Immobilienverwaltung vermietet. Die Pflege erbringt die MK-Tochter AAP. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse. Den Rest müssen die Bewohner selbst zahlen.

Hier kollidieren die Interessen von Marseilles DL Immobilienverwaltung als Vermieter und der MK AG. Die AAP hat ein Interesse daran, dass sie den Bewohnern der Florentinen Anlage viele Dienste in Rechnung stellen kann. Die Vermietungsgesellschaft dagegen hat ein Interesse daran, dass die Pflegeleistungen möglichst billig sind, damit sich viele Senioren die Wohnanlage leisten können.

Die AAP verzichtete nun einfach auf einen Teil ihres Honorars. In einem Fall hätten der AAP für die Pflege einer älteren Dame monatlich rund 1000 Euro zugestanden. Davon rechnete sie 619 Euro einfach nicht ab. Eine entsprechende Rechnung liegt der WirtschaftsWoche vor.

Insidern zufolge ist das kein Einzelfall. Damit entsteht der MK AG ein Schaden. Über dieses Thema wurde nach Informationen der WirtschaftsWoche auch im Aufsichtsrat gesprochen. Weder Middelhoff noch die MK AG wollten hierzu eine Stellungnahme abgeben.

Kein Wunder, dass die Marseille Kliniken für ihre Aufsichtsratsmitglieder eine Managerhaftpflicht ohne Selbstbehalt abgeschlossen haben – was gegen den Kodex guter Unternehmensführung verstößt, wonach ein Aufsichtsrat mindestens für zehn Prozent der von ihm verursachten Schäden selbst geradestehen sollte. Doch laut dem letzten Geschäftsbericht würde dies „die Gewinnung geeigneter Aufsichtsratsmitglieder erschweren“. Damit dürften die Verantwortlichen ausnahmsweise mal recht haben.

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