EU-Kommission Harter Kampf um Nürburgring-Beihilfebeschluss

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US-Bieter Nexovation macht Druck

Die Widerstände, die zu überwinden sind, stellen sich als beträchtlich heraus. An der Spitze steht die US-Firma Nexovation. Sie hat neben ihrer Beschwerde mehrere weitere Stellungnahmen an die Kommission geschickt, und mit Norton Rose Fulbright eine renommierte Großkanzlei engagiert. Am Mittwoch dieser Woche waren Nexovation-Chef Robert Sexton und seine Anwälte zu einem persönlichen Gespräch in der Wettbewerbsdirektion, um ihre Argumente vorzutragen.

Um den Nürburgring ist ein Machtkampf auf allen Ebenen entbrannt. Nexovation hat US-Kongressabgeordnete eingeschaltet und diese wiederum die US-amerikanische Botschaft bei der EU-Kommission. Die US-Diplomaten sind ebenfalls schon bei Almunias Mitarbeitern vorstellig geworden. In einer Notiz zu dem Gespräch, die der WirtschaftsWoche vorliegt, kündigen sie an, den Fall weiter zu verfolgen – und bieten auch an, einen Kontakt zur US-Botschaft in Berlin zu vermitteln.

Das Engagement der Amerikaner ist bemerkenswert. Im Vergleich zu Großbaustellen wie dem Freihandelsabkommen TTIP oder dem Dienstleistungsabkommen TISA erscheint der Streit um die Rennstrecke schließlich nahezu unbedeutend.

Auch in der Kommission knirscht es

Darüber hinaus sucht Nexovation auch das Gespräch mit anderen EU-Kommissaren als Almunia. Der entscheidet nämlich nicht alleine über Beihilfefragen. Almunias Fachbeamte um den zuständigen Referatsleiter Wouter Pieké und Fallbearbeiter Josef Schwarz haben eine Beschlussvorlage erarbeitet, die der Wettbewerbskommissar anschließend den anderen Direktionen zugeleitet hat. Den Beschluss fällt dann die Kommission als Kollegium.

Die Beschlussvorlage ging außerdem wie üblich an den Juristischen Dienst der Kommission. Auch hier knirscht es dem Vernehmen nach. Der rheinland-pfälzische EU-Abgeordnete Werner Langen (CDU) teilte nach der dritten Verschiebung der Entscheidung mit: „Offensichtlich hat der Juristische Dienst nach der Überprüfung der Entscheidungsvorlage weiterhin Bedenken hinsichtlich des Vergabeverfahrens an Capricorn und die in diesem Zusammenhang von Mitbewerbern erhobenen Vorwürfe, dass das Verfahren intransparent und nicht diskriminierungsfrei abgelaufen sei.“

Um eine Übertragung von Beihilfen zu vermeiden, verlangt die Kommission nach ihrer ständigen Praxis einen wettbewerblichen Verkaufsprozess, der die Kriterien Offenheit, Transparenz sowie Bedingungs- und Diskriminierungsfreiheit erfüllt. Ein solcher Verkaufsprozess ist erforderlich, damit der Käufer Capricorn nicht mit einer Beihilfenrückforderung konfrontiert werden kann. Da staatliche Beihilfen den Wettbewerb verzerren, will die Kommission einen Verkauf zu Wettbewerbsbedingungen, um die Verzerrung zu kompensieren. Das ist die Vorgabe, an der sich der Nürburgring-Verkaufsprozess – organisiert von den Insolvenzverwaltern Lieser und Schmidt mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG – messen lassen muss.

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