EU-Kommission Harter Kampf um Nürburgring-Beihilfebeschluss

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Wacklige Beschlussvorlage

Zweifel daran, dass ein solches Verkaufsverfahren stattgefunden hat, haben insbesondere die vier nicht berücksichtigten Bieter, die eine Beschwerde an die Kommission geschickt haben. Dabei handelt es sich um den ADAC, den gemeinnützigen Verein „Ja zum Nürburgring e.V.“, den Briten Meyrick Cox als Teil eines Bieterkonsortiums um den US-Finanzinvestor HIG Capital sowie eben Nexovation.

Sie alle rügen verschiedene Fehler, die aus ihrer Sicht beim Verkaufsprozess gemacht wurden. Doch auch Experten zweifeln an der ersten Beschlussvorlage der Kommission. „Die Kommission sagt überhaupt nichts dazu, ob das Verkaufsverfahren den europarechtlichen Anforderungen genügt hat. Sie prüft das auch gar nicht, sie nimmt es einfach als gegeben hin“, sagt etwa der Brüsseler Beihilferechtsspezialist Andreas Bartosch. „Darin sehe ich die große Schwäche dieses Entwurfs.“

Bartosch ist Partner bei der Brüsseler Rechtsanwaltskanzlei Kemmler Rapp Böhlke & Crosby und Autor des juristischen Kommentars zum Beihilfenrecht im angesehenen Beck-Verlag. In den Nürburgring-Fall ist er nicht als Anwalt einer der beteiligten Parteien involviert. Bartosch weist darauf hin, dass die Kommission in ihrem Entwurf weder die Kriterien präzisiert, die zu erfüllen sind, noch untersucht sie, ob die Kriterien tatsächlich auch eingehalten wurden. „Ich finde es sehr erstaunlich, dass sich der Entscheidungsentwurf mit keinem Wort diesen Punkten widmet. Die Beschwerden haben hinreichende Zweifel geweckt.“

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Sorgfältige Prüfung nicht zu erkennen

Dabei hatte Almunia im Frühjahr noch zugesichert, sich mit Beschwerden genau auseinander zu setzen. In einem Schreiben an den CDU-Abgeordneten Langen, abgeschickt nur einen Tag vor der entscheidenden Sitzung des Gläubigerausschusses, teilte Almunia mit: „Ich kann Ihnen versichern, dass mein Stab die Beschwerde von Ja zum Nürburgring e.V. sorgfältig analysieren wird, bevor im vorliegenden Fall eine Entscheidung getroffen wird.“

Nun allerdings erscheint die Beschlussvorlage von Almunia und seinen Beamten ziemlich oberflächlich – und vor allen Dingen mehr politisch motiviert denn juristisch begründet. Auffällig ist ein krasser Bruch in der Vorlage. Mit geradezu chirurgischer Präzision arbeitet die Kommission zunächst die Verfehlungen der Landesregierung auf, beziffert illegale Beihilfen bis auf den Cent genau, um am Ende bei rund einer halben Milliarde Euro anzukommen. Dann werden die Beschwerden gegen das Verkaufsverfahren nacheinander in wenigen Absätzen vom Tisch gewischt.

Die Kommission verlässt sich ganz auf die Angaben der Insolvenzverwalter und ihrer Berater. Diese hätten die Kommission mit regelmäßigen Berichten über die Implementation des Verkaufsprozesses informiert. „Die Berichte bekräftigten, dass der Verkaufsprozess nach den Prinzipien ausgeführt wurde, die mit der Kommission diskutiert worden waren“, heißt es in der Beschlussvorlage. Tiefer ins Detail geht die Prüfung kaum. „Die Kommission muss sich intensiv mit dem Vergabeverfahren befassen“, findet dagegen Bartosch. „Sie hat sich mit den Argumenten der Beschwerdeführer nicht auseinander gesetzt und trifft Feststellungen, die sie nicht begründet. Dies mag im Übrigen auch der Anlass für den Widerstand des Juristischen Dienstes sein.“

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