EU-Reform von Fahrgastrechten Verbraucherschützer warnen vor neuem Schlupfloch bei Entschädigungen

Künftig können Eisenbahnunternehmen sich etwa auf „extreme Witterungsbedingungen“ berufen, um bei Verspätungen keine Entschädigungen mehr zu zahlen. Quelle: imago images

Die EU plant eine Reform der Fahrgastrechte. Doch jetzt melden sich Verbraucherschützer zu Wort – und warnen vor den Folgen. Problematisch sei vor allem eine ganz bestimmte Klausel.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die deutschen Europaabgeordneten aufgefordert, gegen die geplante Reform der Fahrgastrechte bei der Bahn zu stimmen. „Der zur Abstimmung stehende Kompromiss würde zu einer Verschlechterung des Status quo führen“, heißt es in einem offenen Brief von Vorstand Klaus Müller, der der WirtschaftsWoche vorliegt.

Problematisch ist aus Sicht der Verbraucherschützer vor allem die neue Klausel „höhere Gewalt“. Künftig können Eisenbahnunternehmen sich etwa auf „extreme Witterungsbedingungen“ berufen, um bei Verspätungen keine Entschädigungen mehr zu zahlen. Die Verbraucherschützer fürchten, dass Bahnunternehmen die Klausel „höhere Gewalt“ als „Schlupfloch“ nutzen werden, schreibt Müller: „In Folge des neuen Ausnahmetatbestands wird Bahnfahren weniger verlässlich und somit für Verbraucher unattraktiver.“ Das Europäische Parlament stimmt Ende des Monats über die Einigung ab. Sie war im vergangenen Jahr unter deutscher Ratspräsidentschaft erzielt worden.

Nach internen Schätzungen der Deutschen Bahn gehen ein Drittel der Entschädigungen, die jährlich gezahlt werden, auf höhere Gewalt zurück. Auf Basis der Entschädigungszahlungen von 2019 würde die Bahn geschätzt 17,5 Millionen Euro pro Jahr sparen können, wenn das Europäische Parlament der Reform zustimmen würde.

Mehr zum Thema: Bahnkunden sollen bei „höherer Gewalt“ keine Entschädigung bekommen. Vor der Abstimmung im Europa-Parlament fordern Verbraucherschützer die Abgeordneten auf, gegen die Änderung zu stimmen. Für die Bahn geht es um Millionen.

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