EuGH Gutachter: Lastschriftverfahren der Deutschen Bahn verstößt gegen EU-Recht

Kunden aus dem Ausland können online gekaufte Tickets der Deutschen Bahn nicht per Lastschriftverfahren bezahlen – ein EU-Gutachter findet das diskriminierend.

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Hintergrund ist eine Klage österreichischer Verbraucherschützer gegen die Deutsche Bahn. Quelle: Reuters

Luxemburg Die Deutsche Bahn darf Kunden mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands nach Ansicht eines EU-Gutachters nicht verwehren, online gekaufte Tickets per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Dies sei diskriminierend und verstoße gegen EU-Recht, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Maciej Szpunar, am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-28/18).

Hintergrund ist eine Klage österreichischer Verbraucherschützer gegen die Deutsche Bahn. Sie machen geltend, dass ein Unternehmen dem Verbraucher beim SEPA-Lastschriftverfahren nach EU-Recht nicht vorschreiben dürfe, in welchem Land er sein Konto zu führen habe.

Dadurch, dass die Bahn ihren Kunden jedoch vorschreibe, dass sie ihren Wohnsitz für diese Art der Zahlung in Deutschland haben müssen, schreibe sie implizit auch vor, dass das Konto dort sein müsse. Szpunar folgte dieser Argumentation nun.

Er wies zudem darauf hin, dass Unternehmen das Bezahlen per Lastschrift nicht anbieten müssen. Falls sie es jedoch tun, müsse es diskriminierungsfrei sein. Die Einschätzung des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

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