Fahrdienstvermittlungen Uber vor Gericht: Bolt klagt an

Bolt-Fahrtenvermittlung Quelle: Presse

Streit der Fahrdienstvermittler: Marktführer Uber verzerre in Deutschland mit Exklusivverträgen den Wettbewerb, befindet das Start-up Bolt – und klagt nun, trotz Ubers Unterlassungserklärung, vor dem Landgericht Berlin.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Nächste Eskalation im Zoff zweier Mobilitätsplattformen: Das estnische Mobilitäts-Start-up Bolt strengt vor dem Landgericht Berlin zwei juristische Verfahren an gegen den großen Wettbewerber Uber aus den USA. Beide Unternehmen vermitteln Fahrdienste über eine App. Uber ist mit großem Abstand Marktführer in Deutschland mit einem geschätzten Marktanteil von etwa 80 Prozent. Bolt ist in Deutschland mit seiner Fahrdienstvermittlung erst im Juni gestartet und bislang nur in Berlin verfügbar.

Kurz nach Bolts Deutschlandstart wurden zahlreiche Mietwagenunternehmer in Berlin von Uber vorläufig gesperrt – wohl, weil sie ihre Dienste auch auf der Bolt-Plattform angeboten hatten. Uber-Mitarbeiter sollen die Fahrer kurz nach der Account-Sperrung angerufen haben: Man werde die Accounts auf der Uber-Webseite erst wieder freischalten, wenn die Fahrer ihre Accounts beim neuen Konkurrenten Bolt löschen. „Das geht in Richtung Erpressung“, sagte ein Mietwagen-Unternehmer, der mehrere Fahrer beschäftigt, als die WirtschaftsWoche Mitte Juni erstmals über den Fall berichtete. Uber wollte sich damals nicht dazu äußern.

Ubers Unterlassungserklärung

Nun kommt heraus: Uber hat wenige Tage nach dem Deutschland-Start von Bolt eine Unterlassungserklärung gegenüber Bolt abgegeben. Darin verpflichtet sich Uber in Deutschland gegenüber Bolt, es zu unterlassen, „Mietwagenunternehmer und/oder einzelne Fahrer (...) nur deswegen von seiner Plattform Uber Fahrer-App herunter zu nehmen und/oder darin zu sperren, weil diese auch Fahrten über die Plattform Bolt (...) angenommen haben, annehmen oder sich bei dieser registriert haben“. Ferner verspricht Uber, es zu unterlassen, auch die Wiederaufnahme einzelner Fahrer auf seine App davon abhängig zu machen, ob diese auch bei Bolt registriert sind.

Erpresst Fahrdienstvermittler Uber die Mietwagenfahrer in Berlin, seit das estnische Start-up Bolt nun auch eine Plattform für Fahrdienste anbietet? Uber weicht der Frage aus, Bolt hingegen prüft „rechtliche Optionen“.
von Stephan Knieps

Doch in der Erklärung schickt die Firma auch voraus, dass sie „die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet hält und die Erklärung nur abgibt, weil sie kein Interesse an einer weiteren Auseinandersetzung (...) hat“. Die befürchtete weitere Auseinandersetzung setzt Bolt nun aber um: mit zwei Verfahren vor dem Landgericht Berlin.

Im ersten Verfahren verlangt Bolt Auskunft und Schadensersatz von Uber in Bezug auf diese Praxis. Das zweite Verfahren richtet sich gegen die Exklusivverträge, die Uber Mietwagenfahrern anbietet. Ein solcher Vertrag liegt der WirtschaftsWoche vor. Darin verspricht Uber seinen Fahrern bessere Konditionen, sofern die Fahrer sich verpflichten, ausschließlich für Uber zu fahren und alle anderen Uber-Wettbewerber zu ignorieren, etwa Bolt, aber auch Freenow, Moia, Lyft, Sixt oder Didi. Der Konzern nennt das „Quality-Partner-Programm“.

Konkret stellt Uber in Aussicht, den Fahrern etwa bei der Servicegebühr entgegen zu kommen. Nach WirtschaftsWoche-Informationen behält Uber im Schnitt etwa 30 Prozent der Fahrtenpreise ein. Bolt verlangt rund 15 Prozent. In dem Exklusivvertrag von Uber heißt es: „Das Bonusmodell sieht vor, dass nach einer bestimmten Anzahl abgeschlossener Fahrten eines Fahrers (...) die Servicegebühr (...) reduziert wird.“ Die Bedingung dafür beschreibt Uber mit „Exklusivitätsverpflichtung“.

Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler über die Auswirkungen von Corona, die Pilotprojekte in Brandenburg und Bayern und warum Andreas Scheuers geplante Reform des Fahrdienstmarktes sein Geschäft kaum verbessern dürfte.
von Stephan Knieps

Bolt verlangt nun von Uber, diese Exklusivverträge nicht mehr einzusetzen. „Wir haben erhebliche Aktionen gefahren, um Fahrer für unsere Plattform zu gewinnen“, teilt das Unternehmen mit. Langfristig sei der Großteil der Fahrer in Berlin für das Start-up weiterhin nicht erreichbar: „Sie sind abgegrenzt durch die Uber-Exklusivverträge. Das behindert derzeit unseren Markteintritt und zukünftig unser weiteres Wachstum.“ Mit seinen anderen Mobilitätsangeboten, etwa dem Verleih von E-Scootern und Elektrorädern, ist das 2013 gegründete Start-up bereits in mehrere deutsche Städte vorgedrungen; das soll in naher Zukunft auch mit der Fahrdienstvermittlung geschehen. „Aus unserer Sicht sind diese Exklusivverträge nicht hinnehmbar, besonders aus der Hinsicht eines Vermittlers. Denn so wird der Markt auf der Angebotsseite komplett verzerrt.“ Uber wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern.

Mehr zum Thema: Uber verdoppelt Umsatz – Anleger trotzdem enttäuscht

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%