
Deutschlands mit 340.000 Wohneinheiten größter Vermietungskonzern Vonovia verwendet bei der Wärmedämmung unterhalb der Hochhausgrenze von 22 Metern weiterhin den umstrittenen Baustoff Polystyrol, der als Styropor bekannt ist. Vonovia verfolge die derzeitige Diskussion über Brandgefahren durch Polystyrol-gedämmte Fassaden „mit hohem Interesse“, teilte der Bochumer Dax-Konzern auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit. Vonovia verwende, was die Landesbauordnungen erlaubten: „Dazu zählt auch der Einsatz von Polystyrol bei Wärmedämmverbundsystemen.“
Vize-Marktführer Deutsche Wohnen (150.000 Wohneinheiten) hingegen verzichtet seit 2014 auf Polystyrol als Dämmmaterial, obwohl dies laut Auskunft des M-Dax-Konzerns 20 bis 30 Prozent teurer ist. Neben der mangelnden Nachhaltigkeit („Ein Dämmmaterial, das nach der Nutzung als Sondermüll entsorgt werden muss, kann nicht nachhaltig sein“) nennt eine Sprecherin des Berliner Unternehmens „den Brandschutz als Grund“ für den Polystyrol-Verzicht.
Der drittgrößte deutsche Wohnungsvermieter LEG (110.000 Wohneinheiten) verbaut wie Vonovia weiter Polystyrol, und geht davon aus, „dass das in Deutschland aktuell gültige Bauordnungsrecht, nach welchem der Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen aus Polystyrol bei Gebäuden geringer und mittlerer Höhe zulässig ist, zu einem angemessenen Schutz des Lebens und der Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern von Gebäuden geeignet ist“.
Experten zum Thema Brandschutz
Das Zünd- und Brandverhalten der Fassaden wird noch immer ausgehend von einem zu kleinen Bemessungsbrand im Gebäudeinneren getestet. Erhebungen der Feuerwehr Frankfurt zeigten aber, dass zwei Drittel der Brände, bei denen die Fassade betroffen war, von außen entstanden sind. Solche Szenarien, etwa durch brennende Müllcontainer, PKW oder auch Brandstiftung, müssen sich künftig auch in den Vorgaben für den Bemessungsbrand der Norm-Tests widerspiegeln.
Dirk Aschenbrenner, Direktor der Feuerwehr Dortmund, Präsident der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes - vfdb
Das Problem bei der Dämmung mit "schwer entflammbaren Baustoffen" ist: Die Brandprüfungen für diese Klassifizierung bilden keinen Zimmerbrand als Brandbelastung ab, sondern nur einen kleinen Entstehungsbrand. Wir haben leider eine völlige Überschätzung der Klassifizierung "schwer entflammbar". Viele halten das für so was Ähnliches oder nur geringfügig schlechteres als "nicht brennbar". Aber es ist eben genau das: "brennbar", und wenn solch ein Baustoff brennt, dann mit der gleichen Rauch- und Wärmeentwicklung wie ein normal entflammbarer Baustoff.
Wiebke Thönißen, Brandschutzingenieurin, Tornesch
Das politische Ziel der Deregulierung im Bauwesen, das Kosten senken und Fristen verkürzen sollte, hat auch dazu geführt, dass bei Gebäuden unter der Hochhausgrenze, nun der Architekt garantieren soll, dass die Brandschutzvorgaben eingehalten werden. Das Problem ist, das Thema Brandschutz gehört bis heute gar nicht zum Pflichtlernstoff von Architekten. Also müssen sie sich die Kompetenz wieder von externen Experten zukaufen - und die Folge ist, dass das Bauen an der Stelle wieder teurer wird.
Reinhard Ries, Direktor der Feuerwehr Frankfurt
Wir stehen beim Baurecht in einem Zielkonflikt: Einerseits heißt es, Bauen ist zu teuer, der Brandschutz zu rigide. Andererseits kommt nach Vorfällen wie zuletzt in London der Vorwurf, die Schutzvorschriften seien nicht streng genug. Aber das ist letztlich eine gesamtgesellschaftliche Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers, wie viel Risiko und zu welchen Kosten dies der Gesellschaft hinnehmbar erscheint. Diese Festlegungen werden nach öffentlicher Diskussion vom Gesetzgeber vorgenommen. Unsere Aufgabe ist es, diese bauordnungsrechtlichen Schutzziele entsprechend in technischen Vorgaben umzusetzen.
Doris Kirchner, Referatsleiterin Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt
Wir haben rund 300 Hochhäuser in München, bei denen wir regelmäßig sogenannte Brandverhütungsschauen durchführen. Dafür gibt es einen Mitarbeiter, der jedes Jahr rund 100 Hochhäuser begutachten muss, und damit steht München bundesweit noch gut da. Die Fassade ist aber nur einer von vielen Prüfpunkten - von der korrekt schließenden Rauchschutztür bis zur Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage. Was also nicht offensichtlich defekt oder falsch montiert ist, fällt nicht auf.
Peter Bachmaier, Leitender Branddirektor und Leiter der Abteilung Einsatzvorbeugung – Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr München
Für eine Überprüfung möglicher Brandgefahren bei Fassaden werden im ersten Schritt alle Eigentümer der Hochhäuser angeschrieben mit der Aufforderung die Fassadenkonstruktion ihres Gebäudes zu begutachten und das Ergebnis an die Oberste Bauaufsicht zurückzumelden. Je nach Rückmeldung wird entschieden, ob in einem zweiten Schritt eine örtliche Überprüfung erforderlich ist beziehungsweise, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen sind. Die Neubewertung von Brandrisiken bei Gebäuden mit Wärmedämmverbundsystemen, die nicht in die Hochhausklasse fallen, wird zur Zeit nicht diskutiert.
Dr. Claus Woitha, Branddirektor, Vorbeugender Brand – und Gefahrenschutz Hamburg
Auf Brandgefahren durch Polystyrol-Dämmungen weisen Brandschutzexperten wie Professor Reinhard Ries, Direktor der Branddirektion Frankfurt/Main, hin: „Seit mehreren Jahren sind wir durch viele Einsätze aufgerüttelt und wissen, dass dieser Dämmstoff absolut sofort überprüft werden muss, dass das weitere Verbauen sehr fraglich ist, um nicht zu sagen sofort eigentlich gestoppt werden müsste.“ Hochhäuser ab 22 Metern dürfen in Deutschland nicht mit Polystyrol gedämmt werden, das als „schwer entflammbar“ klassifiziert ist. Bundesweit wurden zwischen 1960 und 2012 rund 720 Millionen Quadratmeter Wärmedämmsysteme verbaut, überwiegend unter Verwendung von Polystyrol.