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Fast Food Gerichtsvollzieher kommt zu Burger King

Im Dauerstreit zwischen Burger King und seinen Mitarbeitern hat die Gewerkschaft eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Der Fast-Food-Riese droht dafür mit einer Millionenklage.

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Burger-King-Produkte Quelle: dapd

Burger King hat sich nun auch den Zorn von Sigmar Gabriel zugezogen. „Das sind Radikale, die haben nichts auf dem Privatsektor verloren“, schimpfte der SPD-Chef auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Was das Unternehmen treibe, sei ein Verstoß gegen die Grundwerte unserer Verfassung.

Grund für die scharfe Kritik ist das massive Vorgehen der Burger King GmbH gegen mehrere Betriebsräte, seit deren Geschäftsführer Ergün Yildiz im Frühjahr 1991 zuvor firmeneigene Burger King Filialen übernommen hatte. Zuletzt wiesen Arbeitsgerichte in Essen und Dortmund Kündigungsversuche zurück. In Augsburg zahlt Burger King einem Betriebsrat seit Juli keinen Lohn und hat ihn bei der AOK abgemeldet. Ein „eklatanter Rechtsverstoß“ befand das Arbeitsgericht Augsburg und verdonnerte die Burger King GmbH per einstweiliger Verfügung zur Zahlung von 1050 Euro. Da das Geld laut Gewerkschaft trotzdem nicht kam, hat die NGG die Zwangsvollstreckung eingeleitet. „Wir schicken Yildiz jetzt den Gerichtsvollzieher“, sagte der Augsburger NGG-Geschäftsführer Tim Lubecki der WirtschaftsWoche.

Augsburg ist nicht der einzige Streitfall. Seit der Übernahme der zuvor konzerneigenen Filialen im Frühjahr gibt es Ärger mit Betriebsräten und Mitarbeitern über Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen, diverse Gerichtsverfahren sind anhängig. In etwa 100 Fällen habe die Gewerkschaft Löhne schriftlich oder vor Gericht einklagen müssen. Vor einem Monat hatte die NGG daher mit Unterschriftensammlungen vor Restaurants begonnen.

Der Mutterkonzern Burger King Deutschland weist dagegen jede Verantwortung für das Verhalten Yildiz’ von sich. Man ­könne den selbstständigen Franchise­nehmern bei Personalfragen nur beratend zur Seite stehen, erklärte das Unternehmen.

Schadensersatzklage in Millionenhöhe

Doch obwohl Yildiz nur Lizenznehmer ist, schwingt er sich zum Verteidiger der Markenrechte auf und droht der Gewerkschaft mit einer Millionenforderung. „Die NGG hat mit ihrer Verleumdungskampagne die Marke Burger King in Millionenhöhe geschädigt“, erklärt die Burger King GmbH. Eine bereits bestehende Schadensersatzklage, die sich bisher auf den symbolischen Betrag von einem Euro beläuft, werde wegen des schweren Imageschadens neu berechnet und "auf den tatsächlichen Schaden angepasst".

Auslöser dafür ist ebenfalls der Augsburger Fall. Dem dortigen Betriebsrat wird Diebstahl von knapp 2000 Euro vorgeworfen. Burger King hat ihm deswegen gekündigt, derzeit läuft ein Strafverfahren. Auch über die Rechtmäßigkeit der Kündigung wird noch vor Gericht gestritten. Solange die Vorwürfe nicht geklärt sind, besteht allerdings die Pflicht zur Lohnfortzahlung.

Ob Burger King Deutschland die Schadensersatzklage unterstütze und inwieweit Yildiz als Franchisenehmer überhaupt berechtigt ist, solche Forderungen bezüglich der Marke zu erheben, dazu wollte sich das Unternehmen nicht äußern. Allerdings hatte die Muttergesellschaft zu einem früheren Zeitpunkt bereits erklärt, ihr seien „keine Aussagen der NGG bekannt, die den Vorwurf der Verleumdung rechtfertigen würden“.

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