Fastfoodkette vs. Gastronomin Niederlage für Prinzessin im Streit mit McDonald’s

Die Gastronomin Carla von Hessen. Quelle: Florian Generotzky für WirtschaftsWoche

McDonald's erwirkt vor dem Münchner Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Gastronomin Carla von Hessen: Sie muss das System des Fastfood-Konzerns für elektronische Zahlungen nutzen. Im eigentlichen Konflikt steht eine Entscheidung noch aus.

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Im Streit mit McDonald’s hat die Gastronomin und Prinzessin Carla von Hessen vor dem Münchner Oberlandesgericht eine Niederlage erlitten: Der Senat urteilte, dass von Hessen in ihren vier Ingolstädter McDonald’s-Restaurants elektronische Zahlungen nach dem McDonald’s-System abwickeln muss. Auch ist es der Prinzessin nach dem Urteil verboten, auf Plakaten oder anderen Medien in den Restaurants zu verbreiten, dass Kartenzahlungen nicht möglich seien. Bei Verstößen drohen der Prinzessin eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren. Das teilte das Münchner Oberlandesgericht am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung im Fall mit.

Mit seinem Urteil gab der Senat dem Antrag von McDonald’s auf eine einstweilige Verfügung statt. Die Prinzessin hatte zur Weihnachtszeit in ihren Filialen eine „Performance Aktion“ gestartet. Die Gäste der Schnellrestaurants erfuhren auf Plakaten, dass sie ihr Essen jetzt nicht mehr mit der Karte zahlen konnten. Sie lasen, dass McDonald’s in Ingolstadt „digitale Fastenwochen“ ausgerufen habe.

Die Aktion ist ein neuer Höhepunkt in einem bizarren Streit: Die Prinzessin befindet sich seit bald drei Jahren im Clinch mit den Managern der deutschen McDonald’s-Zentrale in München. Es geht um die Frage, ob sie die vier Ingolstädter Schnellrestaurants, die sie mit ihrem Mann Prinz Otto von Hessen geführt hatte, nach dessen Tod im Jahr 2020 übernehmen durfte. McDonald’s sagt: nein. Die Prinzessin meint: ja.

Eine schräge Kunst-Aktion, gekaperte Kassen, Polizeieinsatz: Der bizarre Erbfolgekrieg zwischen dem Burger-Imperium McDonald's und seiner Restaurantbetreiberin Prinzessin Carla von Hessen erreicht einen neuen Höhepunkt.
von Volker ter Haseborg

Deshalb greift Carla von Hessen das System an, das McDonald’s so erfolgreich gemacht hat: das Franchise-System, in dem der Konzern die Lizenz an Franchisenehmer vergibt, die damit die Restaurants nach strikten Vorgaben führen dürfen. Darüber hinaus ist McDonald’s für die Franchise-Nehmer meist der Vermieter, da die meisten Filialen dem Konzern gehören.

Die Zentrale hat die Prinzessin nach dem Tod ihres Mannes als Franchisenehmerin für ungeeignet erklärt, daraufhin eigene Manager für die Ingolstädter Filialen eingesetzt und die Umsätze aus den Filialen auf Treuhandkonten umgeleitet. Von Hessen aber wollte das nicht hinnehmen. Sie führte die Betriebe trotzdem weiter. Sie klagte gegen McDonald’s – und scheiterte in erster Instanz vor dem Münchner Landgericht. Die Prinzessin hat Berufung eingelegt, die Entscheidung darüber steht noch aus. So lange will die Prinzessin aber nicht warten.

Seit dem vergangenen Jahr zieht von Hessen die Bargeld-Einnahmen aus den Filialen wieder selbst ein. Denn: Um die Treuhandkonten, auf die McDonald’s die Umsätze fließen ließ, war neuer Streit entbrannt. Von Hessen wirft McDonald’s vor, sie finanziell ausbluten zu lassen, indem Reparaturen oder Neuanschaffungen nicht bezahlt würden. 1,7 Millionen Euro schulde McDonald’s ihr. Eine Sprecherin von McDonald’s erklärte dazu, der Konzern werde „über alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos Rechenschaft ablegen und entsprechend abrechnen“ – allerdings „entsprechend dem endgültigen Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung“. Bis es so weit ist, wird es wohl noch einige Monate dauern. Monate, in denen die Prinzessin fürchtet, dass ihr das Geld ausgeht.

Deshalb hat sich von Hessen das Geld nun einfach selbst geholt – die Umsätze aus den Bar-Einnahmen reichten ihr nicht. Wenn Kunden in den Restaurants mit Karte zahlten, landeten die Umsätze bis Weihnachten weiterhin auf den umstrittenen Treuhandkonten. Deshalb erfand die Prinzessin die „digitalen Fastenwochen“ und ließ die EC-Terminals von McDonald’s kurzerhand entfernen. So wurden die Kunden zur Barzahlung gezwungen – und das Geld landete in ihrer Kasse. Mittlerweile habe sie eigene Kartenlesegeräte angeschafft, mit denen das Geld auf ihren Konten landen soll.

Nach dem Münchner Urteil muss sie nun aber die alten Kartenzahlungsterminals unverzüglich wieder an Ort und Stelle in Betrieb nehmen und an allen Kassen und Terminals das McDonald’s-Zahlungssystem nutzen. Damit fließen die Umsätze aus elektronischen Zahlungen wieder auf die Konten, die von der McDonald’s-Zentrale verwaltet werden.

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Das Urteil ist ein Etappensieg für den Fastfood-Konzern. Verloren hat die Prinzessin aber nicht: Das Gericht muss noch über ihre Berufung im eigentlichen Verfahren entscheiden. Eine Entscheidung darüber wird in diesem Jahr erwartet. Der Streit geht also weiter.

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