




Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muss für die Folgen von Lotsenstreiks keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an mehrere Airlines zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt in einem Grundsatzurteil zu Schadenersatzansprüchen Dritter bei Arbeitskämpfen. Danach können Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen in der Regel nicht für Folgekosten - beispielsweise durch ausgefallene Flüge - haftbar gemacht werden.
Gegen die GdF hatten nach Arbeitskämpfen 2009 in Stuttgart und 2011 bundesweit insgesamt fünf Fluggesellschaften auf Schadenersatz geklagt. In zwei Verfahren ging es konkret darum, ob die Gewerkschaft nach Fluglotsenstreiks Schadenersatz in Millionenhöhe für die ausgefallenen oder verspäteten Flüge an insgesamt fünf Airlines zahlen muss.
Sie wurden von der GdF nicht bestreikt, sondern litten nur unter den Folgen des Arbeitskampfs. In den Tarifauseinandersetzungen mit der Stuttgarter Flughafen GmbH und der Deutschen Flugsicherung GmbH wollte die GdF mehr Geld für Vorfeld- und Fluglotsen durchsetzen. Allein in Stuttgart fielen 36 Flüge aus.
Lufthansa, Air Berlin, TUIfly, Germanwings und Ryanair machten als Kläger laut Bundesarbeitsgericht insgesamt einen finanziellen Schaden von rund 3,2 Millionen Euro geltend. In Stuttgart sollen es nach GdF-Angaben nur etwa 35.000 Euro gewesen sein. GdF-Chef Matthias Maas: „Es geht den Fluggesellschaften ums Prinzip. Im ersten Fall ist der Schaden bei einigen Gesellschaften kaum nennenswert.“
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Die Kläger argumentierten, die Arbeitskämpfe seien zumindest in Teilen nicht rechtmäßig und damit letztlich gegen sie gerichtet gewesen. Mit ihrer Forderung waren sie aber auch bei den Vorinstanzen in Hessen gescheitert.