Foulspiel oder Freistoß Was der Kartellamtsentscheid für Sky bedeutet

Die Wettbewerbshüter haben die Regeln für die Auktion der Fußballrechte festgelegt. Die Vereine hoffen auf mehr Konkurrenz im Bieterrennen. Sky könnte trotzdem abermals die Live-Rechte für alle Partien erwerben.

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Eine Kamera von Sky/SportCast steht am Spielfeldrand. Quelle: dpa

Alle Jahre wieder wiederholt sich ein eingespieltes Ritual: Die Deutsche Fußball-Liga schreibt für die 36 Profi-Teams den Verkauf der Fernsehrechte an den mehreren hundert Partien der Ersten und der Zweiten Bundesliga aus. Alle Jahre wieder gehört zum Begleitkonzert, dass natürlich alle Vereine vor allem eins wollen: Mehr Geld. Und alle Jahre wieder herrscht heftiges Kopfnicken bei der Frage, ob dies nicht tatsächlich die wertvollsten TV-Inhalte sind, für die man als Interessent bieten kann und es herrscht Stirnrunzeln bei der Frage, ob denn in diesem Jahr tatsächlich einmal einer der großen Player aus Übersee – sprich: Amazon, Google oder Apple – erlössteigernd mitbieten wird.

So weit, so bekannt. Doch diesmal läuft vor allem eines völlig anders als in den vergangenen Jahren: Zum ersten Mal in der Historie der Rechteausschreibung legt das Bundeskartellamt ein Alleinerwerbsverbot fest. Das geisterte schon seit Beginn des Jahres durch die Debatte. Jetzt haben es die Beteiligten schwarz auf weiß; für morgen lädt die DFL nach Frankfurt, um die Ausschreibung ausführlich zu erläutern.

Fest steht eines indes schon jetzt: Das Münchner Abo-TV-Unternehmen Sky wird die Live-Rechte nicht mehr als einziger bekommen. Der Sinn der Übung: Das Kartellamt möchte – ähnlich wie das in anderen Märkten wie England oder Italien längst der Fall ist – größeren Wettbewerb schaffen.

Der Einnahmenmix der Bundesliga

Ob diese Vorgabe der Wettbewerbshüter nun ein Foul an Sky bedeutet oder einen Freistoß? Zunächst mal bedeutet die Entscheidung aus Bonn, dass Sky jetzt nicht zwangsläufig einen riesigen Scheiterhaufen anzünden muss, um seine Werbepappen und Reklametafeln zu verbrennen, mit denen der Bezahlkanal bisher für „Alle Spiele, alle Tore“ geworben hatte. Sky, so dürfte das Kartellamt zu verstehen sein, ist es durchaus weiterhin erlaubt, die Live-Rechte für alle Partien der Ersten und Zweiten Liga einzukaufen. Mit ihnen kann Sky dann auch weiter werben – „Alle Spiele, alle Tore“ wäre weiter gültig.

Doch anders als bisher – und das ist der wesentliche Unterschied – wird Sky in diesem Fall nicht mehr der einzige Anbieter sein, der Live-Spiele zeigen darf. Denn das Kartellamt hat zusammen mit der DFL-Führung um Christian Seifert eine raffinierte Volte eingebaut.

Bekommt Sky den Zuschlag für alle Live-Rechte, ist die Liga verpflichtet, einem anderen Anbieter bis zu ein Drittel der Begegnungen für eine Liveübertragung im Internet und über Mobilfunkgeräte wie etwa Smartphones oder Tablet-Rechner anzubieten. Darüber hatte gestern bereits die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtet. Die Deutsche Telekom oder wer auch immer könnte also parallel zu Sky ebenfalls zumindest einen Teil der Spiele zeigen.

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