Gericht soll nun entscheiden Dramatisches Finale im Streit um Raab-Firma Brainpool

Stefan Raab hat seine Anteile an der TV-Produktionsfirma Brainpool verkauft. Quelle: dpa

Der Streit um die Eigentumsanteile an der TV-Produktionsfirma Brainpool wird wohl vor Gericht entschieden. Gründer Jörg Grabosch und Stefan Raab werden sich wohl nicht über den Verkauf von dessen Anteilen einigen.

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Der erbittert geführte Kampf um die Macht beim Kölner Fernsehproduzenten Brainpool steuert auf ein dramatisches Finale zu. Gelingt keine Einigung in letzter Minute, wird er in der kommenden Woche vor Gericht entschieden. Bislang ist es den Streitparteien – auf der einen Seite Gründer und Gesellschafter Jörg Grabosch, auf der anderen sein früherer Star und Partner Stefan Raab und der TV-Produktionskonzern Banijay – nicht gelungen, sich über die Mehrheiten im Unternehmen zu einigen. Brainpool produziert Shows und Serien wie „Schlag den Star“, „Pussyterror TV“ und „Pastewka“.

Ausgangspunkt des Streits war im März vergangenen Jahres Raabs Entschluss, seinen Brainpool-Anteil von 12,5 Prozent ausgerechnet an den 50-Prozent-Eigner Banijay zu verkaufen. Der Entertainer und Moderator hatte seine Bildschirmkarriere Ende 2015 beendet. Nach dem „Raabschied“ verlor Brainpool viel Umsatz, die Firma erholt sich nur langsam. Banijay, heißt es in der Branche, hätte zudem gern mehr seiner internationalen Shows an deutsche Sender verkauft. Darum griff der nach eigenen Angaben größte konzernunabhängige TV-Produzent der Welt zu, als Raab Anteile verkaufte. Mit ihnen hätte Banijay 62,5 Prozent und das alleinige Sagen. Doch Grabosch, der Brainpool 1994 mit zwei Partnern gegründet hatte, wehrte sich vor dem Kölner Landgericht, das Raab im August den Verkauf an Banijay untersagte – er dürfe nichts tun, was Brainpool in Abhängigkeit zu einem Konkurrenzunternehmen bringen könnte. Banijay gelang es jedoch, Grabosch und seinen Kollegen Andreas Scheuermann abzuberufen. Seit Januar führt der Banijay-Manager Marcus Wolter auch Brainpool. Einigen sich beide Seiten nicht noch im Vorfeld, treffen sie am 15. Mai vor dem 18. Zivilsenat des Kölner Oberlandesgerichts aufeinander.

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