Am 24. September gab das Verbraucherschutzministerium in Nordrhein-Westfalen Entwarnung. In einer Pressemitteilung hieß es: „Die Untersuchungsergebnisse der Schwerpunktuntersuchung durch die amtlichen Untersuchungseinrichtungen in NRW zeigen, dass bromierte Biphenyle in den Bubble-Tea-Kügelchen nicht nachweisbar sind. Außerdem konnten weder Styrol, Acetophenon oder Phthalate in den Kügelchen nachgewiesen werden, noch wurden nennenswerte Gehalte an Schwermetallen oder anderen gegebenenfalls gesundheitsgefährdenden Stoffe nachgewiesen.“
Doch da war die Nachricht vom vermeintlichen Krebsrisiko im Kultgetränk längst mitten im Sommerloch eingeschlagen. Binnen Stunden waren die Informationen herumgereicht, die gleiche Nachricht immer wieder und wieder veröffentlicht und die Kunden verunsichert worden. "Die Kundschaft wurde sofort spürbar weniger", sagt Katharina Richardson. Auch sie selbst war verunsichert: "Ich konnte es nicht glauben. Immerhin hatten doch auch Ketten wie McDonalds Bubble Tea gerade erst ins Sortiment aufgenommen."
Anmerkungen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz zu Bubble Tea
Die in Bubble Tea enthaltenen gelartigen Kügelchen haben bei Kinder- und Jugendärzten Besorgnis hervorgerufen, da diese Zutaten von kleinen Kindern leicht verschluckt werden können. Einen Fall, in dem ein Kind hierdurch zu Schaden gekommen ist, ist nicht bekannt.
Aber weil gerade kleine Kinder ein besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Verschlucken haben, fordert das bundesverbraucherschutz-Ministerium entsprechende Warnhinweise beim Verkauf oder bei der Bewerbung. Vor allem durch das Ansaugen der Kügelchen mit einem Trinkhalm wird die Gefahr verstärkt.
Bubble Tea umfasst eine breite Palette unterschiedlicher Getränkevariationen, die je nach Mischung einen hohen Zuckergehalt aufweisen können. Daher sollte Bubble Tea nur in moderaten Mengen konsumiert werden.
Im Zusammenhang mit Bubble Tea treten auch Fragen zur Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen auf. Sie unterliegen in der Europäischen Union einem strengen Zulassungsverfahren und dürfen nicht ohne Zulassung verwendet werden. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Falls erforderlich ist die Verwendung an bestimmte Auflagen gebunden, wie Höchstmengen oder spezifische Kennzeichnungsanforderungen. Werden Zusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet, die nicht in Fertigpackungen, sondern als "lose" Ware an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden, muss dies in bestimmten Fällen kenntlich gemacht werden, zum Beispiel "mit Farbstoff" oder "mit Konservierungsstoff". Das kann auf einem Schild auf oder neben dem Lebensmittel oder in Speise- und Getränkekarten erfolgen.
Da Bubble Tea in der Regel auf der Basis von Tee hergestellt wird, ist in diesen Getränken auch Koffein enthalten. Dies stammt aus der Teezutat. Wenn kein Koffein zugesetzt wird, liegen die Koffeingehalte – je nach Mischung des Bubble Teas – in der Regel in Mengenbereichen, wie sie in einer Tasse schwarzem Tee oder Kaffee enthalten sein können. Für genauere Informationen empfiehlt sich auch hier eine Nachfrage beim Verkaufspersonal.
Dass im Vorfeld nicht gründlich kontrolliert worden sein soll, schien ihr unwahrscheinlich. Doch die Kunden blieben nach den Schreckensmeldungen vom Krebserreger und Allergie-Auslöser Bubble Tea weg. "Bei uns haben vor allem Kinder eingekauft. Und die haben nach dieser Nachricht kein Geld mehr von ihren besorgten Eltern bekommen", sagt Richardson.
Die Umsätze gingen drastisch zurück. "Anfangs haben wir angefangen, auch Waffeln und Kaffee zu verkaufen, um gegenzusteuern. Doch das war rausgeschmissenes Geld", sagt die junge Unternehmerin. Nach nicht einmal vier Monaten war der Traum vom eigenen Geschäft geplatzt. Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder muss nun 120.000 Euro Schulden zurückzahlen. "Ich stehe vor dem Nichts", sagt sie. Wenn es hart auf hart kommt, wird ihr Haus an die Bank gehen.
Auch die Großhändler waren sofort vom Rückgang der Kunden betroffen. "Innerhalb von zwei Wochen war das Geschäft tot", sagt Sandra Krebs, die mit ihrem Unternehmen San-Tea seit zwei Jahren Bubble-Tea-Shops in ganz Deutschland beliefert. Nachdem die Meldung von den krebserregenden Stoffen bekannt wurde, ließ die Großhändlerin schnellst möglich ihre Produkte testen. Am 19. September stufte ein von der Industrie- und Handelskammer zertifizierter Lebensmittelgutachter ihre Produkte als unbedenklich ein.
Das Gutachten half ihr nur bedingt, die Abnehmer wurden weniger. "Zig kleinere Läden aus meinem Kundenstamm haben seit dem dicht machen müssen", sagt Krebs. Einer davon war der Laden von Katharina Richardson in Saarbrücken. Sandra Krebs versucht nun ihr Geschäft in andere Länder zu verlagern. "Inzwischen beliefern wir auch Läden in Bulgarien, Polen, Holland und der Schweiz", sagt sie.