




Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat deutliche Korrekturen am Gesetzentwurf zur Tarifeinheit gefordert, mit dem die Bundesregierung Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften in einem Betrieb verhindern will. DGB-Chef Rainer Hoffmann sprach am Dienstag in Berlin von "kritischen Punkten, die in jedem Fall geändert werden müssen". Dabei gehe es unter anderem um die Definition des Betriebsbegriffes. Hoffmann räumte ein, dass drei der acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften gegen eine gesetzliche Regelung seien. Für den Dachverband gelte aber: "Der DGB lehnt das Ansinnen einer gesetzlichen Regelung nicht ab."
An diesem Dienstag endet die Frist für Verbände, beim Arbeitsministerium eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf einzureichen. Künftig soll stärker das Prinzip "ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gelten. Wenn sich - wie bei der Deutschen Bahn - zwei Gewerkschaften um die Zuständigkeit für eine Gruppe von Beschäftigten streiten, soll die Arbeitnehmerorganisation mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb Vorrang haben.
Arbeitsministerin Andrea Nahles hatte den Entwurf vor zwei Wochen in die Ressortabstimmung gegeben und angekündigt, das Kabinett solle das Gesetz am 05. Dezember auf den Weg bringen. Hoffmann forderte, die Kritikpunkte des DGB müssten noch vor der Kabinettsbefassung ausgeräumt werden.
Die DGB-Gewerkschaften spaltet die Einschätzung, ob das Gesetz indirekt einen Eingriff in das Streikrecht ermöglicht. Alle acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB seien sich einig, dass das Gesetz selbst solch einen Eingriff nicht enthalte, sagte Hoffmann. Im Streitfall zwischen konkurrierenden Gewerkschaften könne es aber durch Gerichtsentscheidungen zu einer Einschränkung des Streikrechts kommen. Wegen dieser indirekten Folgewirkung lehnen unter anderem Verdi und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten eine Regelung ab.