Gesetzentwurf EU plant Begrenzung von Subventionen für Airlines

Fluglinien sollen weniger öffentliche Gelder bekommen. Diese bekommen beispielsweise auch Airlines aus den Golf-Emiraten, die europäischen Gesellschaften stark zusetzen. Die Lufthansa begrüßte zuletzt die EU-Strategie.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die Europäische Union strebt einem Gesetzentwurf zufolge eine deutliche Begrenzung von öffentlichen Subventionen für Fluggesellschaften an. Der Entwurf beinhaltet eine Klausel für fairen Wettbewerb, wie aus einem Dokument hervorgeht, in das der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag Einsicht gewährt wurde. Im Mittelpunkt stehen staatliche Gelder, wie sie beispielsweise die Fluglinien aus den Golf-Emiraten erhalten.

Dem Dokument zufolge sollen künftig Insolvenzgelder, Kapitalrückstellungen, Steuererleichterungen und Quersubventionierungen als unfaire Unterstützung gelten. Sollten Verhandlungen auch nach einem Monat ergebnislos bleiben, dürfte das anklagende Land die Luftverkehrsrechte der Fluggesellschaft einfrieren oder widerrufen sowie Abgaben erheben. Große Airlines wie die Lufthansa begrüßten zuletzt die EU-Strategie.

Zudem will die Europäische Kommission von den EU-Staaten das Mandat erhalten, mit Ländern wie China, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait und Katar Verhandlungen über Luftverkehrsabkommen zu führen. Bisher wird häufig bilateral geregelt, wie häufig ausländische Fluggesellschaften in die EU fliegen dürfen und umgekehrt.

Das Wachstum vor allem der arabischen Konkurrenten wie Emirates und Etihad macht den europäischen Anbietern stark zu schaffen. Die europäische Luftfahrtindustrie trägt rund 110 Milliarden Euro zur EU-Wirtschaftsleistung bei.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%