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"Geste der Versöhnung" Lokführer beenden Streik am Samstag um 18 Uhr

Im Streit zwischen Bahn und GDL ist ein weiterer Versuch gescheitert den Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Es geht also weiter. Doch nur bis Samstag 18 Uhr, erklärte Gewerkschaftschef Claus Weselsky.

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Claus Weselsky (l.), Vorsitzender der Lokführer-Gewerkschaft GDL in Frankfurt Quelle: dpa

Überraschende Wende im Lokführerstreik. Die Gewerkschaft GDL will ihren Streik als „Versöhnungsgeste“ nun schon am Samstag um 18.00 Uhr beenden. Das kündigte der Gewerkschaftschef Claus Weselsky am Freitag in Frankfurt an. Unmittelbar davor hatte das Landesarbeitsgericht Hessen den Ausstand auch in zweiter Instanz als rechtmäßig anerkannt. Ursprünglich hatte der Arbeitskampf noch 34 Stunden länger dauern sollen, bis Montagmorgen.

„Wir könnten den Streik bis Montag, 4.00 Uhr, fortsetzen“, sagte der GDL-Chef. Es handele sich um eine Geste der Versöhnung. Zuvor hatte die GDL einen Vorschlag der Bahn abgelehnt, zur Einheitsfeier am Sonntag wenigstens den Berlin-Verkehr vom Streik auszunehmen.

Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber sagte angesichts des vorgezogenen Streikendes, dass sich damit der Einsatz der Bahn vor den Gerichten gelohnt habe: „Das ist ein gutes Zeichen für unsere Kunden und unsere Mitarbeiter.“

Was die GDL erreichen will


Die GDL-Lokführer hatten ihre Arbeit im Güterverkehr schon am Mittwoch niedergelegt, im Personenverkehr in der Nacht zum Donnerstag - und sich damit in Politik und Öffentlichkeit viel Kritik eingehandelt. Millionen Bahnreisende mussten improvisieren und sich ein auf schmales Zugangebot einstellen. Die Bahn fuhr am Freitag am zweiten Tag des Ausstands im Personenverkehr wie am Vortag nach Ersatzfahrplänen, mit denen sie rund ein Drittel der Personenzüge und die Hälfte der Güterzüge auf die Schiene brachte.
Der Bahn-Konzern hatte bis zum Freitag vergeblich versucht, die Arbeitsniederlegung gerichtlich verbieten zu lassen. Schon das Frankfurter Arbeitsgericht hatte in erster Instanz einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt.

Laut Gerichtsentscheidung verstößt der Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch verhältnismäßig. Die Forderungen der GDL seien nicht widerrechtlich. Der Entscheidung waren stundenlange Verhandlungen über einen Vergleichsvorschlag der Arbeitsrichterin Ursula Schmidt vorausgegangen. Der Vergleich scheiterte letztlich daran, dass die GDL bereits in den Schlichtungsplan hineinschreiben wollte, dass es bei der Bahn verschiedene konkurrierende Tarifverträge geben könne. Das lehnte Bahn-Anwalt Thomas Ubber ab. „Wir können keine Ergebnisse der Tarifverhandlungen hier vor Gericht vorwegnehmen“, sagte er.


Die Lokführergewerkschaft fordert für die Beschäftigten mehr Geld sowie eine kürzere Arbeitszeit und will neben den Lokführern vor allem auch das übrige Zugpersonal in Verhandlungen vertreten, für das bislang die EVG zuständig ist. Die Bahn will konkurrierende Tarifverträge einzelner Berufsgruppen verhindern.

„Die Ablehnung des Antrags der Deutschen Bahn kommt nicht überraschend. Die Auseinandersetzung macht deutlich, welche fatale Folgen das Fehlen einer konkreten gesetzlichen Regelung zur Rechtmäßigkeit von Streiks hat“, kommentiert Arbeitsrechtsexpertin Nadja Ross-Kirsch von Rödl & Partner in Eschborn die Entscheidung. „Das durch die Tarifautonomie in Art. 9 Grundgesetz garantierte Streikrecht ist kaum auszuhebeln, es fehlen verfassungskonforme Grenzen. Die Richter wollen sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sehen, verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzulässig zu beschränken.“

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