GEZ-Nachfolger Die Beitragssenkung ist ein schlechter Scherz

Zum ersten Mal in der langen Geschichte von ARD und ZDF sinken die Beiträge – allerdings um gerade mal 48 Cent im Monat. Einschneidende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, wie sie Kritiker seit langem vehement fordern, sind nicht in Sicht.

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GEZ-Beitragssenkung ist ein Witz Quelle: Marcel Stahn

Der 1. April ist eigentlich ein ziemlich ungünstiges Datum für Reformen und Neuerungen jedweder Art. Zwangsläufig kommt der Verdacht auf – alles nur ein Aprilscherz. Dem neuen Rundfunkbeitrag, der vielen besser als „Zwangsabgabe“ geläufig ist, geht es da nicht anders. Denn zum 1. April sinkt der Beitrag zum ersten Mal in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Was dabei an einen Scherz denken lässt, ist allerdings vor allem die Höhe der Senkung.

Jeder Haushalt zahlt künftig 17,50 Euro und damit 48 Cent im Monat weniger für ARD und ZDF, Deutschlandradio und Dritte Programme. 48 Cent im Monat entsprechen 5,76 Euro im Jahr, dafür bekommt man zwar schon eine ganze Ausgabe der WirtschaftsWoche. Aber für ein Monatsabo der Online-Videothek Netflix reicht das schon nicht mehr.

Den Monats-Obolus wirklich spürbar zu senken und damit womöglich vielen Kritikern, die nicht einsehen, warum sie überhaupt zur Kasse gebeten werden, ein ganzes Stück weiter entgegenzukommen, wäre möglich gewesen. Das nötige Kleingeld dafür haben die Beitragszahler selbst schließlich längst gezahlt: Allein 2014 kamen Erträge in Höhe von 8,3 Milliarden Euro zusammen – das waren 643 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. Für die gesamte vierjährige Beitragsperiode, die von 2013 bis 2016 dauert, haben Experten Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro errechnet.

Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe

Der Druck wächst

Und genau diese Fachleute haben auch vorgeschlagen, der Beitrag könnte eben wegen der Mehreinnahmen um immerhin 73 Cent sinken. Das fanden allerdings die Ministerpräsidenten der Länder, die in Sachen Rundfunk das Sagen haben, nicht so prickelnd. Sie wünschten sich finanziellen Spielraum mit dem Ziel, den Beitrag möglichst bis 2020 stabil halten zu können und ihn danach, wenn möglich, auch nicht weiter zu erhöhen.

Denn natürlich ist auch den Landespolitikern nicht verborgen geblieben, für wie viel Wut und Unmut der Beitrag sorgt. Sie wissen, dass angesichts immer neuer Medienangebote in Print, TV und vor allem im Internet immer mehr Mediennutzer komplett auf ARD und ZDF verzichten. Und dass damit auch der Druck wächst, Abgabe und TV-System auf lange Sicht zu legitimieren – oder es zu verändern.

Rundfunkgebühren seit 1970

Verzicht auf TV-Werbung?

Der Verzicht auf TV-Werbung, wie ihn etwa der Privatsenderverband VPRT schon seit Menschengedenken fordert, wäre zwar immerhin schon einmal ein Schritt auf dem Weg, die beiden TV-Blöcke – hier die öffentlich-rechtlichen, dort die werbefinanzierten Privatsender – sauber voneinander zu trennen. Doch einerseits hat auch dieser Vorschlag nicht nur Fans – werbungtreibende Unternehmen und die Lobbyorganisation Markenverband etwa sind längst auf den Barrikaden gegen das Werbe-Aus bei ARD und ZDF.

Sie wollen nicht allein gelassen werden im TV-Werbemarkt, wo sich dann nur noch die beiden großen Player RTL und ProSieben gegenüberstünden und die Spot-Preise festlegen können, ohne dass Werbekunden ausweichen könnten auf vergleichbar reichweitenstarke Konkurrenten. Ob daher ein Werbeverzicht kommt, ist längst noch nicht beschlossene Sache.

Der Verzicht auf Reklame allein würde allerdings den meisten Kritikern auch gar nicht reichen. Ihnen wäre es am liebsten, sie bräuchten entweder gar nichts zahlen für ARD und ZDF. Oder sie würden nur zur Kasse gebeten für Sendungen, die sie auch wirklich anschauen, eine Art öffentlich-rechtliches Pay-TV also.

Mancher träumt auch vom ganz großen Wurf, von radikalen Beschlüssen. Träumt von dem kompletten Aus für die Öffentlich-Rechtlichen. Oder zumindest dem Aus für einen von beiden Senderiesen. Wozu braucht es mit ARD und ZDF zwei Vollprogramme, reicht nicht ein bundesweites öffentlich-rechtliches Programm, um auch die Vorgaben zu erfüllen, die das Bundesverfassungsgericht in seinen zahlreichen Urteilen zur deutschen TV-Ordnung erlassen hat? Diese Lösung hat sehr viel für sich.

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