GEZ-Nachfolger Die Beitragssenkung ist ein schlechter Scherz

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Klagen gegen den "Zwangsbeitrag"

Allerdings hat sie eins nicht: Aussicht auf Verwirklichung. Zwar wächst in Internet-Foren und Leserbriefseiten die Wut auf den Beitrag. Doch die scheint vor allem deshalb zu wachsen, weil die meisten Kritiker sich ohnmächtig fühlen. Denn eigentlich wissen sie genau, dass sich in absehbarer Zeit am bestehenden dualen Rundfunksystem nichts ändern wird.

Sichtbar wird das allein schon, wenn man sich die Urteile jener Gerichte anschaut, die in den vergangenen Monaten zum Thema Rundfunkbeitrag ergangen sind. Klagewelle auf Klagewelle schwappte übers Land seit die Länder beschlossen haben, den Beitrag künftig von jedem Haushalt, nicht länger pro Gerät zu erheben. Doch alle Verfahren führten zum selben Resultat; zuletzt entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, der Beitrag sei - verfassungsgemäß.

Berufungsklagen gegen den "Zwangsbeitrag"

Das Gericht lehnte damit drei Berufungsklagen von Privatleuten gegen den „Zwangsbeitrag“ ab. Die Kläger waren zuvor schon vor den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert. Dabei wendeten sie sich  nicht generell gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern allein gegen den Beitrag. Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance besitze, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er nachweislich weder Fernsehen noch Radio nutze. Gebracht hat es nichts.

Zuvor waren bereits Unternehmen wie die Drogeriekette Rossmann oder auch Privatleute wie der junge bayerische Jurist Ermano Geuer mit ihren Klagen gegen den neugefassten Obolus vor den Verfassungsgerichtshöfen von Bayern und Rheinland-Pfalz gescheitert.

Hinter die Argumentation der Richter etwa aus München wird nun wohl kein Gericht mehr zurückfallen. Im Münchner Urteil heißt es beispielsweise ganz grundsätzlich: Der Rundfunkbeitrag sei eben keine Steuer, sondern eine Abgabe, die „als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks erhoben“ werde. Der Vorteil, der damit abgegolten werde, entstehe daraus, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet“.

Ewig gleiches Gejammer

Und weil das so sei, schrieben die Richter, „ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht“.

Heißt ganz schlicht: Weil jeder jederzeit davon profitiert, dass es die öffentlich-rechtlichen Sender gibt, muss auch jeder für ihr Vorhandensein zahlen. Sie erbrächten praktisch eine Leistung für alle, und es spiele eben keine Rolle, ob der einzelne Bürger die Programme empfangen wolle oder lieber nicht.

Gibt es also weder politisch noch rechtlich begründbare Aussichten darauf, dass sich am jetzigen Beitrag und der bestehenden Rundfunkordnung etwas grundlegendes ändert, wäre es da nicht schlichtweg an der Zeit, das ewig gleiche Gejammer über den furchtbar bösen Beitrag und die ganze „Zwangsabgaben“-Folklore einzustellen? Es kommt erkennbar kein neues Argument hinzu.

Das allerdings ändert nichts daran, dass die aktuelle Beitragssenkung um 48 Cent doch in Wahrheit eines nur ist: ein schlechter Scherz.

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