Auch ist es dem beauftragen dualen System egal, ob die Plastikverpackungen tatsächlich getrennt und wieder aufbereitet werden oder ob sie in der Müllverbrennungsanlage landen. Deutschlands Müllverbrennungsanlagen haben riesige Überkapazitäten. Die Preise sind im Keller. Warum also recyclen, wenn die Verpackungsverordnung die sogenannte "thermische Verwertung" sprich Verbrennung ausdrücklich erlaubt? Wichtig ist nur, dass die Müllverbrennungsanlage eine Lizenz als Verwerter hat. Das ist z.B. der Fall, wenn die Lage Fernwärme erzeugt. Derzeit werden rund zwei Drittel des eingesammelten Verpackungsmülls verbrannt. Damit ist die Quote von einem Drittel zwar erfüllt, aber die Potenziale des Recyclings längst nicht ausgeschöpft. Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung bvse kritisiert: "Der Wettbewerb der dualen Systeme stellt sich ausschließlich über den Preis dar und nicht über die ökologisch sinnvollste Lösung." Der bvse fordert daher, die Recyclingquoten anzuheben und die Kapazität der Müllverbrennungsanlagen innerhalb den nächsten zehn Jahre um ein Viertel abzubauen.
4. Die Bezugsgrößen schönen die Quoten
Das Bundesumweltministerium rühmt sich der Erfolge des dualen Systems. Die Quoten würden übererfüllt. So sei die in der Verordnung für Kunststoffverpackungen angegebene Recyclingquote von 36 Prozent bereits 2009 mit 43 Prozent übertroffen worden. Die EU-Recyclingvorgabe für alle Verpackungen in Höhe von 55 Prozent wurde 2010 mit 73 Prozent deutlich übertroffen. Nicht erwähnt wird dabei, dass seit 1998 als Bezugsgröße für die Quote nicht etwa die gesamte Menge des Mülls, die am Markt ist herangezogen wird, sondern nur Menge an lizenzierte Verpackungen. Unternehmen versuchen aber bereits, möglichst wenig Verpackungen über den Grünen Punkt und seine Mitbewerber abzudecken. Sie ziehen andere Lösungen wie die erwähnte Selbstentsorgung oder Branchenlösungen vor. Die lizenzierte Menge ist also schon immer verhältnismäßig gering. "Mit der missglückten Novellierung verloren die Quoten jede Lenkungswirkung", meint Walter Hartwig, der bis Ende 2012 dem VIVO Kommunalunternehmen vorstand. Der Verband der Kommunalen Unternehmen VKU forderte Anfang Juli abermals die komplette Abschaffung der gelben Tonne und damit des dualen System. Er möchte zurück zu einem System, in dem einzig die kommunalen Unternehmen für Sammlung und Wiederverwertung zuständig sind.
5. Zu viele Begriffe sind nach wie vor nicht klar definiert
Die Auswüchse der Verpackungsverordnung sind an Skurrilität kaum mehr zu überbieten. Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, was als Verpackung gilt und damit prinzipiell als solche am dualen System teilnehmen darf und was nicht. In der nunmehr sechsten Novelle der Verpackungsverordnung definiert die Bundesregierung tatsächlich, wann ein Blumentopf als Verpackung gilt und wann nicht (nämlich dann nicht, wenn die Pflanze bis zu ihrem Tode im Gefäß verbleibt), oder dass eine Wimperntuschebürste als Teil des Packungsverschlusses sehr wohl als Verpackung gilt.