Dehesselles kann Zweifel an der ideellen Tätigkeit durchaus nachvollziehen. „Viele Tätigkeiten aus dem ADAC e.V. heraus sind wirtschaftlich geprägt“, sagt der Rechtsanwalt. Doch die Sache ist noch komplizierter: Auch Idealvereinen sind wirtschaftliche Tätigkeiten nicht grundsätzlich untersagt. „Eine wirtschaftliche Betätigung ist für die Anerkennung als Idealverein unschädlich, wenn sie nicht Hauptzweck des Vereins ist“, sagt Grambow.
„Wenn die wirtschaftliche Betätigung einem ideellen Hauptzweck untergeordnet ist, greift das so genannte Nebenzweckprivileg.“ Dahinter steht die Logik, dass es für die bestmögliche Förderung des Hauptzwecks überaus nützlich ist, finanzielle Mittel zur Hand zu haben – und deshalb auf Einnahmen aus Nebenzwecktätigkeiten zurückgreifen zu können.
Doch was bei den Einnahmen eines Sportvereins aus dem Bier- und Bratwurstverkauf im Clubheim relativ simpel ist, ist beim ADAC mit seinen diversen Tätigkeiten und diversen ideellen Zwecken viel schwieriger zu beurteilen. Der zuständige Rechtspfleger am Amtsgericht ist um diese Prüfungsaufgabe nicht zu beneiden – zumal sein Ergebnis, wenn er sich für die Aberkennung des Vereinsstatus entscheidet, erhebliche Auswirkungen auf den Riesenverein hat.
Die sind mindestens so komplex wie der Registerfall ADAC. Das Gericht muss einem Verein eine beabsichtigte Löschung vorab mitteilen, der Verein hat dann Gelegenheit zur Stellungnahme. Bleibt das Gericht bei seiner Löschungsentscheidung, steht dem Verein der Rechtsweg über das Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof offen. Bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist, wird die Löschung nicht vollzogen.
Löschung wäre nicht zwingend das Ende
Sofern das Gericht nicht zu dem Ergebnis kommen sollte, dass der ADAC unverändert als Idealverein eingetragen bleiben kann, dürfte es bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung jedenfalls eine ganze Weile dauern. Denkbar ist auch, dass das Gericht Änderungen verlangt, etwa die Übertragung weiterer Tätigkeiten in die privatrechtlich organisierten Wirtschaftstöchter. Und selbst wenn am Ende eine Löschung aus dem Vereinsregister stehen sollte, würde das nicht zwingend das Ende des ADAC bedeuten.
Die Auflösung ist nur eine Möglichkeit, laut Satzung des ADAC müsste dann eine Hauptversammlung entscheiden, was mit dem Vereinsvermögen passieren soll. Die andere Option wäre ein Wechsel der Rechtsform. „Der Verein kann sich aber auch in eine Kapitalgesellschaft umwandeln, die Mitglieder würden dann Gesellschafter“, sagt Dehesselles. „Eine GmbH mit 19 Millionen Mitgliedern wäre ziemlich absurd, die Aktiengesellschaft wäre hier die naheliegende Rechtsform.“
Für die nächste Hauptversammlung stellen sich diese Fragen noch nicht. Am Samstag gibt es dennoch mehr als genug Stoff zum Diskutieren, auch Peter Altmaier wird seinen Senf dazu geben. Wie es in Berlin heißt, kommt er nicht als Vertreter der Bundeskanzlerin. Der Termin sei schon vor Ausbruch des ADAC-Skandals im Januar perfekt gemacht worden, der Club habe Altmaier gezielt angesprochen, da die Hauptversammlung in Saarbrücken und damit in Altmaiers Wahlkreis stattfindet.
Weil die Hauptversammlung ein Aufbruch zu neuen Ufern sein soll, wolle Altmaier seine Rede „aufmunternd kritisch“ anlegen. Das klingt ein bisschen wie die Quadratur des Kreises, aber nicht umsonst ist Altmaier ja der Mann für die schwierigen Fälle.