Insiderskandal Die unfehlbaren Wirtschaftsprüfer von KPMG

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Seriosität ist nicht gleich Unfehlbarkeit

Diese Firmen schauen Deutschland in die Bilanz
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Platz 6: Rödl & PartnerIn Deutschland machten die Nürnberger im Geschäftsjahr 2012 einen Umsatz von knapp 154 Millionen Euro. Ein Drittel davon erwirtschaftete die Gesellschaft mit Wirtschaftsprüfungen.* Weltweit setzten Rödl & Partner 281,3 Millionen Euro um - und damit rund 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Zum Gewinn macht das Unternehmen keine Angaben. 3.500 Menschen sind bei Rödl & Partner beschäftigt.* Rest der Umsätze: Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung Quelle: Presse
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Jeder Fehltritt wirkt da verschärfend. Böse Zungen behaupten denn auch, dass der Hang zur Verschwiegenheit bei den Wirtschaftsprüfern nicht allein damit zu tun hat, dass Mandanten geschützt werden sollen, sondern vor allem damit, dass angekratzte Image der Wirtschaftsprüfer selbst möglichst blütenweiß zu halten. Für Außenstehende ist es kaum vorstellbar, dass es in der Geschichte der Wirtschaftsprüfer in Deutschland keinen einzigen Fall gegeben haben soll, in dem ein Abschlussprüfer Insiderinformationen preisgegeben hätte Genau das aber erklärte die Wirtschaftsprüferkammer der WirtschaftsWoche auf Anfrage.

Verstoß gegen Strafrecht und Verschwiegenheitspflicht
„Ein ähnlicher Fall in Deutschland ist der Wirtschaftsprüferkammer nicht bekannt“, heißt es aus Berlin. Es ist sicher unbestritten, dass es kaum einen Berufsstand gibt, der sich so sehr um Seriosität bemüht wie der der Wirtschaftsprüfer. Wird hier aber möglicherweise Seriosität mit Unfehlbarkeit verwechselt? Das Strafgesetzbuch ahndet Insiderhandel mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen. In Deutschland gibt es kein FBI und es gibt auch keine SEC. Es gibt aber Staatsanwälte, die bei Verdacht auf Insiderhandel ermitteln. Handelt es sich um Wirtschaftsprüfer, die Insiderinformationen herausgeben, verstoßen sie jedoch nicht nur gegen das Strafrecht, sondern auch gegen ihre berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht.

Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot

Und hier ermittelt die Wirtschaftsprüferkammer, also der Berufsstand selbst. Bei leichten und mittelschweren Fällen drohen den Wirtschaftsprüfern eine Rüge und maximal eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Schwere Fälle von Berufsrechtsverletzungen gibt die Wirtschaftsprüferkammer an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Hier würde einem Wirtschaftsprüfer schlimmstenfalls eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro drohen, befristete Tätigkeitsverbote auf bestimmten beruflichen Gebieten und als schärfste Sanktion der Ausschluss vom Beruf. Doch wie gesagt, ein Fall, in dem ein Wirtschaftsprüfer in Deutschland Insiderhandel betrieben hätte, ist bis heute nicht bekannt.

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