




Was taugt die Insolvenzreform? Im März 2012 trat das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ – kurz: ESUG - in Kraft und brachte die Insolvenzszene gehörig in Aufruhr. Das Ziel der Neuerungen: Das ESUG sollte vor allem dafür sorgen, dass sich die Chefs klammer Unternehmen früher als bisher Hilfe suchen. Dafür wurde ihnen das Eingeständnis akuter Probleme mit zwei neuen Verfahrenstypen schmackhaft gemacht: der Eigenverwaltung mit oder ohne Schutzschirmverfahren. Zwei Jahre nach dem ESUG-Start bewerten renommierte Insolvenzverwalter für die WirtschaftsWoche die Licht- und Schattenseiten der Reform:
Wolfgang Bilgery, Partner der Kanzlei Grub Brugger:
„Die Insolvenzlandschaft hat sich durch die Reform grundlegend verändert – und nicht zum Schlechten. Die Gläubiger werden tendenziell früher beteiligt. Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren haben sich als Sanierungsinstrumente bewährt. In Details mag es zwar Nachbesserungsbedarf geben, aber im Großen und Ganzen ist die Reform gelungen.“
Eberhard Braun, Co-Gründer des Kanzleiverbunds Schultze & Braun:
„ESUG war und ist der richtige Schritt. Das neue Gesetz hat seine Wirkung entfaltet, wenn auch noch nicht unmittelbar bezüglich der Fallzahlen, auch wenn die Anwendungsfälle beachtlich sind. Wir stellen jedoch fest, dass sich Gläubiger wie Schuldner mit den neuen rechtlichen Möglichkeiten, die ihnen das ESUG bietet, auseinander setzen und verstärkt bereit sind, in Verfahren einzugreifen. Gläubiger nehmen mit neuem vom Gesetz gestärktem Selbstbewusstsein Einfluss auf die Wahl des Verwalters; Schuldner versuchen, auch mit und gegen nicht immer „begeisterte" Gläubiger, mit Hilfe der Instrumente des Schutzschirmverfahrens eine echte Eigensanierung zu erreichen.“
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Berthold Brinkmann, Seniorpartner und Namensgeber von Brinkmann & Partner:
„Wir sehen das ESUG uneingeschränkt positiv. Die Chancen für Unternehmen eine Krise zu bewältigen sind gestiegen, es gibt jetzt wesentlich mehr Alternativen als die Regelinsolvenz. Für den Insolvenzmarkt hat das natürlich ebenfalls Änderungen nach sich gezogen: Berater haben wesentlich mehr Bedeutung gewonnen, zugleich sind die Anforderungen an die Verwalter gestiegen. Sie müssen zusätzliche Verfahrensoptionen ausloten, mit den Gläubigern und den Beteiligten mehr kommunizieren und teilweise echte Überzeugungsarbeit leisten. Ein Nebenaspekt der Veränderungen: Die Verwalterarbeit macht wieder deutlich mehr Spaß.“