Corona-Ausnahmeregeln haben auch in den ersten drei Monaten 2021 die Zahl der Firmenpleiten vergleichsweise niedrig gehalten. Die Amtsgerichte erfassten im ersten Quartal 3762 Fälle und damit 19,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise spiegele sich noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, erläuterte die Wiesbadener Behörde. Pleiten gab es vor allem im Baugewerbe und Handel sowie in dem stark von den Corona-Einschränkungen betroffenen Gastgewerbe.
Um eine Pleitewelle in der Coronakrise zu verhindern, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt eines Insolvenzgrundes wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt.
Zahlungsunfähige Unternehmen müssen seit Oktober 2020 wieder Insolvenz beantragen. Für überschuldete Firmen war diese Pflicht bis Ende Dezember ausgesetzt. Bei Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warteten, gilt im Falle einer Schieflage die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich.
Im Schnitt waren die von Insolvenz betroffenen Firmen größer als vor einem Jahr, die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lagen mit 17,1 Milliarden Euro deutlich über der Summe des Vorjahreszeitraumes von 7,3 Milliarden Euro.
Die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren, die Hinweise auf die künftige Entwicklung gibt, ist nach einem Anstieg wieder rückläufig. Im April 2021 sank sie um 17 Prozent gegenüber dem Vormonat März. Die Zahl lag aber 10 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats.
Mehr zum Thema: Seit kurzem gilt die Insolvenzantragspflicht für überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen wieder ohne Ausnahmen. Trotzdem verharren die Pleitezahlen auf niedrigem Niveau, zeigt eine exklusive Datenauswertung.