
Als im März 2012 das neue Insolvenzrecht in Kraft trat, war die Euphorie groß. Mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ – kurz Esug – sollte „ein Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur eingeleitet werden", pries die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihr Gesetzeswerk. Der Kern der Reform: Unternehmer, die rechtzeitig Hilfe suchen, sollten mehr Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens erhalten. Mit zwei neuen, auf die Unternehmenssanierung abzielenden Verfahrenstypen – der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren - wurde ihnen der rechtzeitige Gang zum Insolvenzgericht versüßt. Doch hat sich die Hoffnung auf eine neue Sanierungskultur wirklich erfüllt?
Die Plätze 10 bis 1 im Überblick
Kanzlei: BBL Bernsau Brockdorff Insolvenz- und Zwangsverwalter GbR
Verfahren: 72
Quelle: insolvenz-portal.de
Kanzlei: Dr. Beck & Partner GbR
Verfahren: 76
Kanzlei: Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Partnerschaft
Verfahren: 78
Kanzlei: HENNINGSMEIER Rechtsanwälte
Verfahren: 80
Kanzlei: GÖRG Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR
Verfahren: 117
Kanzlei: Brinkmann & Partner
Verfahren: 156
Kanzlei: PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Verfahren: 156
Kanzlei: White & Case Insolvenz GbR
Verfahren: 165
Kanzlei: hww hermann wienberg wilhelm
Verfahren: 199
Kanzlei: Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Verfahren: 211
Ralf Moldenhauer, Rüdiger Wolf und Frederik Drescher von der Boston Consulting Group (BCG) haben in ihrer Studie „Vier Jahre Esug“ Daten zusammen getragen, die erste Antworten liefern. Dafür haben die Experten sämtliche Esug-Verfahren durchleuchtet, die seit 2012 beantragt wurden und befragten zusätzlich Sachwalter und Berater zu einzelnen Verfahren. Das Ergebnis der Studie fällt durchwachsen aus: Zwar sei das Esug „in der Realität angekommen“, konstatiert das BCG-Trio. Allerdings gebe es auch einen hohen Anteil gescheiterter Sanierungsversuche. Laut der Studie beantragten seit März 2012 exakt 773 Unternehmen insgesamt 1008 Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Damit liegt der Anteil der Esug-Verfahren an der Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in den vergangenen vier Jahren bei nur rund 2,7 Prozent. Auch die Verteilung ist höchst unterschiedlich. Während der Anteil der Esug-Verfahren beim Spitzenreiter Sachsen rund 6,1 Prozent beträgt, liegt er bei Esug-Skeptikern in Hamburg und Bremen bei jeweils nur 1,3 Prozent. Laut der BCG-Studie haben vor allem mittelgroße Unternehmen mit im Schnitt rund vier Millionen Euro Umsatz bisher die Eigenverwaltungsmöglichkeiten (270a) genutzt.
Der Erfolg hielt sich indes oft in Grenzen. „Bei mittlerweile insgesamt 309 Unternehmen wurde trotz ursprünglich beantragter Eigenverwaltung ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet“, heißt es in der Studie. Damit scheiterten rund 41 Prozent der Verfahren. So würden teilweise die Gläubiger nicht mitspielen und eine geplante Eigenverwaltung ablehnen, teils würde der vorgelegte Insolvenzplan scheitern. Gelingt ein Verfahren jedoch, kommt in der Regel auch eine ordentliche Quotenzahlung für die Gläubiger zustande.
Laut der BCG-Umfrage unter den beteiligten Sanierern liegt die erzielte durchschnittliche Cash-Quote bei rund elf Prozent. Auch aus Gesellschaftersicht ließen sich „deutlich bessere Ergebnisse als in der Regelinsolvenz erzielen“. So wurde in fast der Hälfte der Fälle nicht in die Gesellschafterstellung eingegriffen – der alte Inhaber blieb also an Bord. Ein weiterer Pluspunkt der Esug-Verfahren ist ihre Geschwindigkeit. Im Schnitt dauern Eigenverwaltungen (270a) rund 210 Tage, Schutzschirmverfahren (270b) rund 180 Tage.