Investorensuche läuft weiter Starkoch Alfons Schuhbeck: Insolvenzverfahren eröffnet

Eines von mehreren Unternehmen des Starkochs Alfons Schuhbeck: Schuhbeck’s Gewürze GmbH. Quelle: imago images

In München begann nun formell das Insolvenzverfahren über mehrere Unternehmen des Starkochs Alfons Schuhbeck. Jetzt können Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Die Suche nach Investoren geht derweil weiter.

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Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über mehrere Unternehmen von Starkoch Alfons Schuhbeck eröffnet. Das geht aus Veröffentlichungen des Gerichts hervor, berichtet die WirtschaftsWoche. Konkret wurden demnach die Verfahren über die Schuhbeck’s Am Platzl GmbH, Schuhbeck’s Gewürze GmbH, Schuhbecks Holding GmbH & Co. KG sowie Schuhbeck’s Orlando GmbH eröffnet. Die Gläubiger der entsprechenden Unternehmen sollen nun ihre Forderungen bis zum 18. November beim Insolvenzverwalter anmelden. Für den 25. November sind zudem erste Gläubigerversammlungen geplant, bei denen Insolvenzverwalter Max Liebig von der Münchner Kanzlei Jaffé über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren wird.

Nach Informationen der WirtschaftsWoche bemüht sich Insolvenzverwalter Max Liebig, möglichst bis Ende Oktober einen Investor zu finden. Derzeit laufen die operativ tätigen Gesellschaften weiter. Hierzu steht der vorläufige Insolvenzverwalter in engem Austausch mit der Geschäftsleitung und wesentlichen weiteren Beteiligten, wie Kunden, Lieferanten und Vermietern. Über das Insolvenzgeld wurden die Gehälter der insgesamt rund 120 Beschäftigten bis einschließlich September gezahlt.

Schuhbeck wollte sich auf Anfrage der WirtschaftsWoche aktuell nicht zu den Insolvenzen äußern. Der Gastronomieunternehmer hatte Mitte Juli zunächst für seine Restaurants und den Partyservice Insolvenzantrag gestellt, wenig später folgte der Gewürzhandel.

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In einer früheren Stellungnahme hatte Schuhbeck ausgebliebene staatliche Corona-Hilfen für die Schieflage seiner Unternehmensgruppe verantwortlich gemacht. Gegen den Sternekoch laufen seit Längerem aber auch Steuerermittlungen, wie der Gastronom eingeräumt hat. Die Münchner Staatsanwaltschaft äußerte sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis bislang nicht zu dem Fall. Und auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) geht gegen den Koch vor, weil er seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht haben soll. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

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