Kein Unternehmen als Ganzes Thomas Cook Deutschland sagt Reisen ab 2020 ab

Deutsche Thomas Cook sagt Reisen für das kommende Jahr ab. Quelle: dpa

Die Hoffnung schwindet. Für die deutsche Thomas Cook als Ganzes scheint es keine Zukunft mehr zu geben. Das trifft auch die Kunden des Reiseveranstalters.

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Der insolvente deutsche Reisekonzern Thomas Cook steht vor dem Aus. Der Veranstalter sagte am Dienstag Reisen für das kommende Jahr ab, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt sind. Reisen ab 1. Januar 2020 könnten aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, teilte das Unternehmen mit. Bislang galt der Reisestopp bis Ende Dezember 2019.

Abgesagt sind Pauschalreisen der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie über Thomas Cook International gebuchte Trips. Für den Zeitraum bis September 2020 hatten früheren Angaben zufolge etwa 660.000 Urlauber gebucht.

Den Angaben zufolge gibt es bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung des Unternehmens als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH. Aus rechtlichen Gründen wird daher die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs der Thomas Cook Touristik GmbH, zu der Neckermann Reisen, Air Marin und Thomas Cook Signature gehören, zum 1. Dezember 2019 vorbereitet, wie das Unternehmen bereits mitgeteilt hatte.

Die Geschäftsleitung und die vorläufigen Insolvenzverwalter versuchten dennoch unter Hochdruck, noch bis zum Monatsende jede sich bietende Chance für den Erhalt des Traditionsunternehmens zu nutzen. Konkrete Angebote soll es laut Unternehmensangaben für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH. „Die Verhandlungen über deren Fortführung sind sehr weit fortgeschritten“, hieß es Anfang November. Zudem könnten die Hotel-Franchise-Systeme Sentido und Smartline in Kürze einen neuen Besitzer erhalten: Konkurrent DER Touristik strebt die Übernahme der Hotelmarke Sentido und den Kauf der Reisebüro-Franchisemarke Holiday Land an, noch sei aber nichts unterschrieben. Auch für die Thomas Cook-eigene Reisebürokette und das Franchise-Reisebüro-System stehe man in finalen Verhandlungen. Für die Markennamen Neckermann und Air Marin sehen die vorläufigen Insolvenzverwalter um den bekannten Experten Ottmar Herrmann ebenfalls gute Chancen einen Käufer zu finden.

Trotzdem könne die Durchführung der gebuchten Reisen nicht gewährleistet werden, hieß es von Thomas Cook. Eine Absage aller Reisen für 2020 wurde somit für das Unternehmen unumgänglich.

Die von der Insolvenz betroffenen Feriengäste sollen von Dezember an entschädigt werden. Klar ist allerdings, dass die versicherte Summe bei weitem nicht ausreicht, und dass Geschädigte nur einen Teil ihrer Auslagen zurückbekommen. Die deutsche Thomas Cook war nur bis 110 Millionen Euro beim Versicherer Zurich versichert. Zum Zeitpunkt der Insolvenz waren 140.000 Reisende unterwegs, die ihren Urlaub teils abbrechen mussten. Dazu kommen Gäste, die wegen des Reisestopps nicht starten können, ihren Urlaub aber schon an- oder voll gezahlt haben.

Bundesjustizministerin Lambrecht will Reisende besser schützen

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleite geht und die gebuchten Ferien ausfallen. Im Fall Thomas Cook aber zeigt sich, dass nicht genug Geld im Sicherungssystem steckt. Die Pleite führt die Grenzen der gesetzlichen Sicherung vor. Bereits seit Oktober steht fest, dass viele Verbraucher auf Kosten sitzenbleiben werden. So wurde nach jüngsten Angaben des Versicherers Zurich Deutschland schon ein Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet, Thomas Cook war aber nur bis zur gesetzlichen Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro versichert. Wie viel Geld Kunden erhalten, ist laut Zurich noch unklar, da die Höhe der Gesamtschadenssumme noch nicht feststeht.

Die Justizminister der Länder forderten am Donnerstag die Bundesregierung auf, eine höhere Haftungsobergrenze bei Insolvenzen zu prüfen. Die Begrenzung auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr sei „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in einem Beschluss, den die Minister bei ihrer Herbstkonferenz in Berlin verabschiedeten. Nach Abschluss der Prüfung solle die Bundesregierung „alsbald“ erforderliche gesetzgeberische Schritte einleiten.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht brachte die Idee eines neuen Auffangfonds für Insolvenzschäden ins Spiel. Die Justizminister der Länder forderten zugleich die Bundesregierung auf, die geltende Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro für Pleiten von Reiseveranstaltern zu prüfen. Kritik, der Gesetzgeber handle viel zu spät, kam aus Baden-Württemberg.

Man prüfe verschiedene Ideen, etwa eine Kombination aus Versicherung und Fonds, sagte Lambrecht (SPD) der „Bild“-Zeitung. „In einem solchen System würden sowohl Reiseveranstalter als auch Kunden einen geringen Betrag in einen Fonds einzahlen, der im Insolvenzfall in Anspruch genommen werden kann.“ Ein Fonds könnte Lücken bei Insolvenzschäden schließen, über die Ausgestaltung werde noch gesprochen. Man arbeite daran, „in den nächsten Wochen eine Lösung zu finden“. Ein neuer Fonds werde aber Geld kosten, sagte Lambrecht. Es sei mit „geringen Preisaufschlägen“ für Reisende zu rechnen.

Gleichzeit verteidigte Lambrecht in der „Bild“ die geltende Haftungsgrenze. Als die EU-Richtlinie umgesetzt worden sei, habe man nicht absehen können, „dass es tatsächlich zu einem Schadensfall dieser Dimension kommen wird“, sagte sie mit Blick auf Thomas Cook.

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