Krankenhausbetreiber Großaktionär B.Braun scheitert im Machtkampf bei Rhön-Klinikum

Großaktionär B.Braun wollte Rhön-Gründer und Aufsichtsratschef Eugen Münch abberufen lassen. Doch mit diesem Vorhaben ist er nun gescheitert.

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Großaktionär B.Braun hat den Machtkampf verloren. Quelle: dpa

Rhön-Klinikum-Großaktionär B.Braun hat den Machtkampf bei dem fränkischen Krankenhausbetreiber verloren. Die außerordentliche Hauptversammlung von Rhön-Klinikum lehnte am Mittwoch die von B.Braun geforderte Abberufung von Rhön-Gründer und Aufsichtsratschef Eugen Münch ebenso ab wie weitere Anträge des Großaktionärs, der gut 25 Prozent an Rhön hält. Der Rhön-Vorstand hatte zuvor die zerstrittenen Anteilseigner um Frieden gebeten.

Rhön-Klinikum stehe vor vielfältigen Herausforderungen, 2020 werde für den Konzern angesichts der Corona-Pandemie kein einfaches Jahr, sagte Vorstandschef Stephan Holzinger. „Insoweit darf ich im Namen des Vorstands auch an dieser Stelle noch einmal eindringlich an alle Aktionäre appellieren, einen Weg zu finden, ihre Interessen auszugleichen und die Situation möglichst zu befrieden.“

Rhön-Klinikum hatte zu der außerordentlichen Hauptversammlung auf Antrag von B.Braun sowie der Hamburger Klinikkette Asklepios eingeladen, die den Rivalen übernehmen will und sich bereits mehr als 50 Prozent an Rhön gesichert hat. Beide Seiten wollten jeweils die Vertreter der Gegenseite im Aufsichtsrat abberufen lassen.

Doch der Medizintechnikhersteller B.Braun scheiterte mit seinem Plan, Münch abzulösen. Der entsprechende Antrag wurde mit mehr als 68 Prozent der Stimmen abgelehnt. Münch hatte sich im Februar mit Asklepios auf eine Übernahme des von ihm gegründeten Krankenhausbetreibers geeinigt. Der Offerte von Asklepios über 18 Euro je Aktie war ein jahrelanges Tauziehen um Rhön vorausgegangen, bei dem auch B.Braun mitgemischt hatte.

Münch bleiben 16 Prozent an einem Gemeinschaftsunternehmen mit Asklepios, in das die Rhön-Teile eingebracht werden. Die Übernahme wurde bereits vom Bundeskartellamt genehmigt. B.Braun hatte neben der Abberufung zahlreicher Aufsichtsratsmitglieder auch die Zahlung einer Sonderdividende gefordert. Letzteres wurde bereits zurückgewiesen.

Die Satzung sollte nach den Vorstellungen Brauns so geändert werden, dass Beschlussfassungen nur noch mit einer Mehrheit von 75 Prozent der Stimmen möglich gewesen wären, mit seinem Anteil hätte der Klinik-Zulieferer somit künftige Entscheidungen blockieren können. Aber auch mit diesem Antrag scheiterte er. Asklepios hatte dagegen Erfolg mit seinem Antrag auf die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, darunter B.Braun-Vorstandsmitglied Annette Beller.

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