Lärm, Schmutz, Ungeziefer Wenn die Reise zum Horrortrip wird

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Kakerlaken-Urteile sind nicht bindend

So klappt's mit dem Last Minute-Urlaub
Ein Strand auf den Tobago Keys Quelle: dpa
Ein Flugzeug der Lufthansa startet am Freitag (25.05.2012) am Flughafen in München Quelle: dpa
Sale Quelle: dpa
Taschenrechner Quelle: dpa
An dem neuen Logo des TÜV NORD wird am Montag (06.09.2004) auf der Firmenzentrale in Hannover gearbeitet Quelle: dpa/dpaweb
Eine Mittarbeiterin des Internetportales "www.ferien.de" informiert Besucher auf der Internationalen Tourismus-Boerse in Berlin Quelle: AP
Cuban chef Hector Higuera, second left, and U.S, chef Sara Jenkins, right, pointing, team up, in Havana, Cuba, Quelle: dapd

Will der Kunde die Reise unter den neuen Bedingungen nicht mehr antreten, kann er kostenlos stornieren. Das gilt auch, wenn schon vor Reiseantritt bekannt ist, dass mindestens ein Drittel der Reiseleistungen ausfällt. Gründe dafür können sein, dass sich beispielsweise bei einer neuntägigen Reise die Abreise wegen Streik um drei Tage verzögert oder ein mehrtägiger Ausflug, der Hauptbestandteil der Reise ist, nicht möglich ist. 

Auch wenn schon vor der Abreise bekannt ist, dass das Hotel beispielsweise von Bränden oder Unruhen betroffen ist, kann der Urlauber in der Regel wegen höherer Gewalt kostenlos kündigen oder eine Umbuchung verlangen. Will der Urlauber die Reise aus anderen Gründen stornieren, werden jedoch Stornogebühren fällig, die sind umso höher, je kurzfristiger vor dem geplanten Reiseantritt storniert wird. In manchen Fällen tritt dann die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ein, allerdings bringt sie keinen Rundumschutz, der Urlauber sollte die Bedingungen immer genau lesen.

Lieblingsreisemangel Essen

Ist der Reisende schließlich doch in seinem gewünschten oder einem adäquaten Ersatzhotel angekommen, eröffnen sich quasi unendlich viele Möglichkeiten für weitere potenzielle oder tatsächliche Reisemängel. Viele Streitigkeiten drehen sich ums Essen: Bei sehr großen Hotels werden die Gäste in Gruppen eingeteilt, da nicht alle gleichzeitig bewirtet werden können. "Das ist üblich, aber gerade für Familien mit kleinen Kindern ist es unzumutbar, bei einem Strandurlaub schon um 17 Uhr wieder am Speisetisch zu sitzen", sagt Führich. Auch die Sauberkeit des Hotels – insbesondere Ungeziefer in Zimmern in südlichen Ländern – wird häufig reklamiert. Das gleiche gilt für die Ausstattung des Hotels von der Zimmergröße bis zum Pool, Lärm im Hotel und in der Umgebung. Allgemeingültige Aussagen, welche Reisemängel anerkannt werden und zu Preisnachlässen führen, lassen sich kaum treffen. Im Pauschalreiserecht kommt es auf den Einzelfall an. Die meisten Urteile stammen von Amts- und Landgerichten. Diese Urteile sind jedoch nicht bindend für andere Gerichte. Wenn zwei Urlaubern genau das Gleiche passiert ist, bedeutet das noch lange nicht, dass zwei Gerichte auch dasselbe Urteil fällen. 

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