Lärm, Schmutz, Ungeziefer Wenn die Reise zum Horrortrip wird

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Wann ein Storno möglich ist

Wie Sie im Urlaub richtig sparen
Flugzeuge fliegen in Frankfurt am Main die neue Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens an Quelle: dapd
Ein auf den Boden gemaltes Hinweis-Schild warnt am Freitag (17.02.2012) auf dem Flughafen in Frankfurt am Main vor Flugzeug-Verkehr. Quelle: dpa
Ein chinesischer Bankangestellter zählt US Dollar hinter einem Bündel chinesischer Banknoten in einer Bankfiliale der Huaxia Bank in Shenyang Quelle: dpa
Eine Frau geht am Montag (26.09.2005) in Düsseldorf an einem Reisebüro vorbei, das einen Flug nach New York für 189 Euro anbietet. Quelle: dpa/dpaweb
Im Internet-Auktionshaus ebay werden am Donnerstag (19.05.2005) die bei der Discounterkette Lidl angebotenen Billig-Tickets der Deutschen Bahn (DB) versteigert. Quelle: dpa/dpaweb
Transocean Tours eine Kreuzfahrt um die Welt Quelle: obs
Models posieren am Montag, 16. Januar 2006, auf der Internationalen Moebelmesse "imm Cologne 2006" in Koeln auf der beweglichen Couch 370 der Firma Benz Quelle: AP

Je nach Flugstrecke und Ankunftsverzögerung erhält der Urlauber eine Ausgleichszahlung in Höhe von 125 bis 600 Euro, wenn die Fluggesellschaft das zu vertreten hat. "Sie muss beispielsweise nicht für Verspätungen haften, die durch höhere Gewalt wie Luftraumsperrungen verursacht worden sind", sagt Fischer-Volk. Bei Streiks ist die Airline nur dann entlastet, wenn sie alles getan hat, um ihre Passagiere dennoch zu befördern. Technische Defekte dagegen sind grundsätzlich kein Entlastungsgrund.

Unterbringung im gleichwertigen Ersatzhotel

"Der Kunde sollte in jedem Fall Minderung und Schadenersatz beim Reiseveranstalter und eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend machen", rät die Verbraucherschützerin. Zulässig ist, dass Veranstalter und Fluggesellschaft ihre gezahlten Entschädigungen miteinander verrechnen. Ist der Urlauber gut am Reiseziel angekommen, wartet dort schon die nächste Hürde: "Bei vielen Hotels ist es leider gängige Praxis, dass die Zimmer zunächst um zehn bis zwanzig Prozent überbucht werden, da die Veranstalter einige Absagen immer einkalkulieren", sagt Führich, Autor des Ratgebers "Reiserecht – Guter Rat bei Urlaubsärger". Der Urlauber hat dann einen Anspruch darauf, in einem gleichwertigen Ersatzhotel untergebracht zu werden. "Sind die Kategorie oder die Lage nicht gleich, kann der Kunde dies als Reisemangel geltend machen und eine Preisminderung verlangen", sagt Führich. 

Wenn der Reiseveranstalter schon vor der Reise mitteilt, dass das gebuchte Hotel nicht verfügbar ist, kann der Urlauber kostenlos stornieren. "Doch wer macht das schon, wenn er sich auf den Urlaub freut?", meint Führich. Manche Anbieter versuchen sogar noch zusätzlich Geld herauszuschlagen, indem sie als Ersatz ein teureres Hotel gegen Aufpreis anbieten. Solche Mehrkosten sind jedoch nicht zulässig. "Um überhaupt in den Urlaub starten zu können, müssen die Kunden den Aufpreis erst mal zahlen", sagt Führich. "Allerdings sollten sie dabei gleich Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen." Nach dem Urlaub sollten sie innerhalb eines Monats nach der Rückkehr ein Beschwerdeschreiben an den Veranstalter schicken und das Geld zurückfordern. 

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