Lärm, Schmutz, Ungeziefer Wenn die Reise zum Horrortrip wird

Auf gepackten Koffern stundenlang am Flughafen sitzen oder Kakerlaken im Hotel – das kann den ganzen Urlaub verderben. So kommen Reisende zu ihrem Recht.

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Literaturtipps für den Sommerurlaub
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Es soll die schönste Zeit des Jahres sein, endlich raus aus dem Alltag, hinein ins Ferienparadies. Doch die Hoffnungen auf einen perfekten Urlaub werden häufig enttäuscht. Mal hebt der Flieger zu spät ab, mal ist das Hotel überbucht und mal können die ersehnten Ausflugsziele nicht angesteuert werden. Das müssen Urlauber nicht einfach hinnehmen. Wer eine Pauschalreise bucht, kann sich auf das umfangreiche Pauschalreiserecht stützen.

Preisminderung bis Schadenersatz

Mängel meldet der Urlauber zuerst an seinen zentralen Ansprechpartner, den Reiseveranstalter. Kann dieser keine Abhilfe schaffen, steht dem Reisenden in vielen Fällen zumindest ein Preisnachlass zu. Das gilt auch, wenn sich der Abflug verzögert und der Urlauber zu spät am Reiseziel ankommt. "Bis zu vier Stunden Verspätung sind bei Pauschalreisen noch als Unannehmlichkeit hinzunehmen", sagt der renommierte Reiseexperte Ernst Führich. Jede weitere Stunde berechtigt aber zur Minderung des Tagespreises um fünf Prozent – maximal jedoch 20 Prozent des Gesamtreisepreises. "Kommt der Urlauber durch eine Verzögerung erst mitten in der Nacht am Zielort an, so dass sein erster Urlaubstag wesentlich beeinträchtigt wird, kann er zusätzlich Schadenersatz wegen eines nutzlos aufgewendeten Urlaubstages verlangen", sagt Sabine Fischer-Volk, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Für den Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden spielt es keine Rolle, ob der Reiseveranstalter oder seine sogenannten Erfüllungsgehilfen den Reisemangel wie eine verspätete Ankunft verschuldet haben. So steht auch bei höherer Gewalt, etwa durch ein Unwetter, dem Reisenden eine Reisepreisminderung zu, wenn die Reise dadurch mangelhaft wird. Unabhängig davon gilt auch für Pauschalreisende die EU-Fluggastverordnung. Die Fluggesellschaft muss beispielsweise dafür aufkommen, wenn sich ein Flug verspätet oder ganz ausfällt. Außerdem muss sie gegenüber dem Kunden auch Betreuungsleistungen erbringen und dafür sorgen, dass er eine Unterkunft bekommt, falls er über Nacht auf den Weiterflug warten muss.

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