Landgericht München Flixbus darf keine Paypal-Gebühren erheben

Paypal-Gebühr bei Flixbus ist unzulässig Quelle: REUTERS

Wer bei Flixbus per Paypal zahlen wollte, musste lange eine Gebühr berappen. Zu Unrecht fand die Wettbewerbszentrale und klagte vor dem Münchner Landgericht.

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Das Fernbusunternehmen Flixbus darf bei Onlinebuchungen aus Sicht des Münchner Landgerichts keine Extragebühr für das Bezahlen mit Paypal verlangen. Ansonsten droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 250 000 Euro, wie aus dem Urteil des Gerichts von Donnerstag hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Frankfurt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob eine der Parteien Berufung einlegt, war am Donnerstagvormittag zunächst unklar. (Az.: 17 HK O 7439/18)

Paypal ist ein börsennotierter Online-Bezahldienst, bei dem die Kunden ihre Bankkonten hinterlegen und über den Transaktionen abgewickelt werden können. Flixbus bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Buchungen mit diesem Dienst zu bezahlen und hatte dafür eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Fahrpreis abhing. Flixbus betonte auf Anfrage, dass inzwischen sämtliche angebotene Bezahloptionen kostenfrei sind.

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