Die Lufthansa kämpft weiterhin darum, den für Mittwoch angekündigten Streik der Piloten juristisch zu verhindern. Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt hatte, kündigte Lufthansa-Anwalt Thomas Ubber unmittelbar die Berufung an. Ein Richter des Landesarbeitsgerichts hatte sich eigens zur Verfügung gehalten und sollte noch am Abend entscheiden, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Das Verfahren solle um 22.00 Uhr fortgesetzt werden.
Das Gericht hatte seine Entscheidung in erster Instanz damit begründet, es scheue einen Eingriff in die Tarifautonomie: „Wir dürfen Tarifpolitik unsererseits nicht einer Bewertung unterziehen. An Tarifpolitik dürfen wir als staatliches Gericht nicht heran“, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Becker schon während der Verhandlung. Lufthansa-Anwalt Thomas Ubber hatte vor weiteren Streiks gewarnt, sollte das Gericht den aktuellen Arbeitskampf zulassen
Die Lufthansa hatte zuvor offen gelassen, ob das Unternehmen im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung geht. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte den vorerst letzten Pilotenstreik der Vereinigung Cockpit im September 2015 für rechtswidrig erklärt, weil dort tariffremde Forderungen erhoben worden waren. Die VC hatte daraufhin den Streik Nr. 13 gestoppt und in der Folgezeit vermieden, über andere Themen öffentlich zu reden. Der aktuelle Streik bezieht sich allein auf Lohnforderungen.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Lufthansa-Angaben zufolge würden dem dann 14. Pilotenstreik am Mittwoch fast jeder zweite Flug der Marke Lufthansa zum Opfer fallen. Von den 876 streikbedingt gestrichenen Flügen seien 51 Interkontinentalverbindungen. Insgesamt seien rund 100 000 Passagiere betroffen, teilte die Airline am Dienstag mit. Insgesamt kommt die Marke Lufthansa auf rund 1800 Flüge pro Tag. „2124 von rund 3000 geplanten Flügen der Lufthansa Group finden statt“, heißt es in der Mitteilung. Darin sind allerdings auch Flüge von Konzerngesellschaften enthalten, die nicht bestreikt werden, wie zum Beispiel Brussels, Swiss oder AUA.
Die Piloten der Airline hatten den Streik am Montag angekündigt. Erstmals war in der laufenden Tarifauseinandersetzung im April 2014 gestreikt worden. Dieses Mal geht es ausschließlich um die Tarifgehälter von rund 5400 Piloten der Lufthansa, der Lufthansa Cargo und der Tochtergesellschaft Germanwings.
Die Piloten verlangen Tariferhöhungen von zusammen 22 Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren bis April 2017. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hatte am vorigen Mittwoch erneut den Vorschlag des Unternehmens abgelehnt, in eine Schlichtung zu den offenen Gehaltsverhandlungen einzusteigen. Auch andere Tarifthemen wie die Übergangsrenten sind nach wie vor ungelöst. Der vorherige Tarifvertrag ist Ende April 2012 ausgelaufen, wirkt aber mit unveränderten Tarifgehältern fort.
„Lufthansa entschuldigt sich bei allen ihren Kunden, die von diesem Streik betroffen sind“, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Sonderflugplan für den Streikzeitraum sei am Mittag auf der Internetseite LH.com aktiviert worden. „Lufthansa arbeitet mit allen Kräften daran, Kunden bestmöglich zu informieren und sie, wenn möglich, auf andere Airlines oder Verkehrsmittel umzubuchen.“
Die VC bezifferte die von ihr verlangte jährliche Tarifsteigerung auf 3,66 Prozent. Diese Forderung liege unter den meisten Lohnforderungen anderer Gewerkschaften im vergleichbaren Zeitraum. „Die Lufthansa weist seit Jahren sehr gute Zahlen aus. Nach dem Rekordergebnis im vergangenen Geschäftsjahr steuert der Konzern in 2016 erneut auf ein hervorragendes Ergebnis zu. Dass der Konzernvorstand und der Aufsichtsrat dies genauso sehen, lässt sich an der Grundgehaltserhöhung des Vorstandes von bis zu 30 Prozent und der noch stärkeren Erhöhung der Aufsichtsratsbezüge in den vergangenen Jahren ablesen“, erklärte VC-Vorstandsmitglied Jörg Handwerg.
Lufthansa hat nach eigenen Angaben ein Lohnplus von 2,5 Prozent für den 20 Monate längeren Zeitraum bis Ende 2018 angeboten. Das Unternehmen hatte vorige Woche versucht, den drohenden Pilotenstreik mit einer Schlichtung in letzter Minute abzuwenden. Neben der Gehaltsfrage sind auch andere Tarifthemen wie die Betriebsrenten und die Übergangsversorgung nach wie vor ungelöst.