Fluggäste der Lufthansa müssen sich schon wieder auf Flugausfälle einrichten. Die Piloten der Airline haben für diesen Mittwoch (23. November) zum nächsten Streik aufgerufen. Sie wollen den Flugverkehr auf der Lang- und Kurzstrecke der Lufthansa lahmlegen, wie die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) am Montag in Frankfurt ankündigte. Betroffen seien alle Flüge aus Deutschland.
Schon für Dienstag hat die Gewerkschaft Verdi die Kabinenbeschäftigten der Tochtergesellschaft Eurowings in Hamburg und Düsseldorf zum Streik aufgerufen. Das teilte der Bundesvorstand am Montag in Berlin mit. An beiden Standorten sollen die Beschäftigten von fünf Uhr morgens bis 20 Uhr die Arbeit niederlegen. Dort sind rund 140 Flugbewegungen geplant.
Trotz mehrmonatiger Verhandlungen habe mit dem Vorstand von Eurowings bislang kein Tarifabschluss erzielt werden können. Bereits im Oktober war es bei der Lufthansa-Tochter zu Streiks gekommen, die allerdings von der Gewerkschaft Ufo ausgerufen worden waren. Die beiden Gewerkschaften konkurrieren um die Vertretung der Kabinenbeschäftigten.
Der Pilotenstreik sei der falsche Weg, erklärte die Lufthansa. Die VC werde ihrer Verantwortung als Tarifpartner nicht gerecht, wenn sie die mehrfach angebotene Schlichtung ignoriere. Lufthansa arbeitet mit Hochdruck an einem Ersatzflugplan und will betroffene Passagiere so weit möglich umbuchen.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Es handelt sich um den 14. Streik in der laufenden Tarifauseinandersetzung, in der zum ersten Mal im April 2014 gestreikt worden war. Dieses Mal geht es ausschließlich um die Tarifgehälter von rund 5400 Piloten der Lufthansa, der Lufthansa Cargo und der Tochtergesellschaft Germanwings.
Die Piloten verlangen Tariferhöhungen von zusammen 22 Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren bis April 2017. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hatte am vorigen Mittwoch erneut den Vorschlag des Unternehmens abgelehnt, in eine Schlichtung zu den offenen Gehaltsverhandlungen einzusteigen. Auch andere Tarifthemen wie die Übergangsrenten sind nach wie vor ungelöst. Der vorherige Tarifvertrag ist Ende April 2012 ausgelaufen, wirkt aber mit unveränderten Tarifgehältern fort.
Die VC bezifferte die von ihr verlangte jährliche Tarifsteigerung auf 3,66 Prozent. Diese Forderung liege unter den meisten Lohnforderungen anderer Gewerkschaften im vergleichbaren Zeitraum. „Die Lufthansa weist seit Jahren sehr gute Zahlen aus. Nach dem Rekordergebnis im vergangenen Geschäftsjahr steuert der Konzern in 2016 erneut auf ein hervorragendes Ergebnis zu. Dass der Konzernvorstand und der Aufsichtsrat dies genauso sehen, lässt sich an der Grundgehaltserhöhung des Vorstandes von bis zu 30 Prozent und der noch stärkeren Erhöhung der Aufsichtsratsbezüge in den vergangenen Jahren ablesen“, erklärte VC-Vorstandsmitglied Jörg Handwerg.
Lufthansa hat nach eigenen Angaben ein Lohnplus von 2,5 Prozent für den 20 Monate längeren Zeitraum bis Ende 2018 angeboten. Das Unternehmen hatte vorige Woche versucht, den drohenden Pilotenstreik mit einer Schlichtung in letzter Minute abzuwenden. Neben der Gehaltsfrage sind auch andere Tarifthemen wie die Betriebsrenten und die Übergangsversorgung nach wie vor ungelöst.