
929 Flüge ausgefallen, rund 113.000 Passagiere betroffen. Der Streik der Flugbegleiter hat den Flugverkehr der Lufthansa am Montag massiv gestörten: Am dritten Tag des Arbeitskampfes der Gewerkschaft UFO zeigten sich die Auswirkungen deutlich. Seit Streikbeginn am Freitag sind mehr als mehr als 1700 Flieger ausgefallen.
Auf den Druck durch das Personal reagierte die Fluglinie am Abend mit einem verbesserten Tarifangebot: Um den laufenden Streik so schnell wie möglich zu beenden, habe man die Einmalzahlung beim Gehalt um 1000 auf 3000 Euro erhöht, teilten die Lufthansa-Vorstände Bettina Volkens und Karl Ulrich Garnadt nach einer Krisensitzung der Konzernführung mit. Auch sollen die Flugbegleiter wieder ab 55 mit den bisherigen Leistungen in den Vorruhestand gehen können - und nicht wie bislang vorgeschlagen ab 56. Neuen Flugbegleitern wolle man eine Altersversorgung auf dem Niveau anderer Dax-Konzerne anbieten.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Das nachgebesserte Angebot der Lufthansa an die Flugbegleiter führt nicht zu einem schnellen Ende des Streiks. „Das Angebot bringt minimale Verbesserungen und wird dazu noch mit einer Drohung verbunden. So funktioniert das nicht“, sagte der Chef der Gewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies, in einer ersten Reaktion am Montag in Frankfurt. Man werde den Streikaufruf für Dienstag deswegen nicht verändern.
Garnadt hatte auch darauf hingewiesen, dass bei Kostensteigerungen Strecken auf umkämpften Märkten überprüft werden müssten. Das wird von Ufo als Drohung zur Streichung von Arbeitsplätzen interpretiert. Die Gewerkschaft hat angekündigt, den in der vergangenen Woche begonnenen Streik noch bis einschließlich Freitag dieser Woche fortzusetzen.
Der Tarifstreit zwischen Kranichlinie und Ufo tobt bereits seit knapp zwei Jahre. Der aktuelle Streik des Kabinenpersonals hat so massive Auswirkungen, weil die Flieger nur mit einer Mindestbesetzung an Begleitern abheben dürfen. Schließlich muss der Flieger im Notfall binnen kürzester Zeit evakuiert sein, dafür braucht es geschultes Personal. Bei einer vollbesetzten Maschine reicht also schon der Ausfall weniger Flugbegleiter um sie an den Boden zu binden.