Marken-Rechtsstreit Hard Rock Café ohne Hard-Rock-Artikel

Das Hard Rock Café in Heidelberg darf keine Hard-Rock-Cafe-Artikel mehr verkaufen. Die Kneipe gehört nicht zur bekannten Hard-Rock-Kette. Mit dem Urteil beendet der BGH einen skurrilen Rechtsstreit.

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Der Bundesgerichtshofes hat heute einen Schlussstrich unter einen sich bereits seit Jahren hinziehenden Marken-Rechtsstreit der Hard Rock Franchisekette gezogen. Quelle: dpa

Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes zieht einen Schluss-Strich unter einen sich bereits seit Jahren hinziehenden Rechtsstreit. Die Kneipe, die nicht zur bekannten Hard-Rock-Café-Kette gehört, darf zwar ihren Namen weiter führen, muss aber auf den lukrativen Vertrieb ihrer Merchandising-Artikel verzichten.

Wie der Bundesgerichtshof schreibt, hatte die Betreibergesellschaft des Heidelberger Restaurants ihr Unternehmen bereits 1978 eröffnet - komplett mit Logo, Schriftzug, rockiger Inneneinrichtung und Burger & Pommes-lastiger Speisekarte. Franchisenehmer der weltweit tätigen Hard Rock-Gruppe mit Hauptsitz in Orlando, Florida, sind die Heidelberger anders als die Betreiber der Hard Rock-Cafes in Berlin, München und Köln jedoch nicht.

Die skurrilsten Markenstreitereien
Lindt vs HariboLindt wollte mit einem goldenen Schokobären das Herzen der Schokoladenliebhaber gewinnen. Doch die Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Spruengli zogen vor allem den Zorn des rheinischen Süßwarenherstellers Haribo an. Dieser verklagte die Schweizer auf Schadensersatz. Das Landgericht Köln untersagte zunächst Lindt & Spruengli den Vertrieb des Schokobären. Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment würde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt, hieß es. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Köln nun aufgehoben. Die Bärchen dürfen weiter verkauft werden. Quelle: dapd
Der Plüschtierhersteller Steiff hat im Streit um den „Knopf im Ohr“ eine juristische Schlappe erlitten. Steiff kann nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Teddys und Tieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden. Nach Ansicht der Richter fehlt die Unterscheidungskraft, da der Kunde daraus nicht den Hersteller des Tieres erkennen könne. Steiff hatte den europaweiten Schutz beim Europäischen Markenamt beantragt - die Behörde lehnte ab und bekam nun vor Gericht Recht. Bei dem Streit geht es nur um die Positionierung des Knopfs in der Mitte des Ohres, nicht aber um den „Knopf im Ohr“ selbst. Quelle: dpa
weltuntergangs-party Quelle: REUTERS
Ein Mann sitzt in Guadalajara, Mexiko, hinter Bierflaschen der Marke "Duff Beer" Quelle: dapd
iphone kopfhörer Quelle: REUTERS
Dr. Oetker Paula vs. Aldi FleckiAuf den ersten Blick ähneln sich Aldis Kinderpudding "Flecki" und Dr. Oetkers "Paula" natürlich. Doch sind die Gemeinsamkeiten ausreichend, um ein Verbot von "Flecki" zu rechtfertigen? Darüber hatte das OLG Düsseldorf zu befinden. Der Vorsitzende Richter referierte dazu über den „Kulminationspunkt des Puddings“ oder die Frage, ob Paula ein klassischer Kuhname sei, was das Gericht in einschlägigen Internetregistern prüfte. "An einer Nachahmung besteht kein Zweifel", erklärte das Gericht. Trotzdem unterscheide sich "Flecki" in vielen Details so sehr, dass Aldi den Pudding weiter verkaufen darf. Quelle: dpa
Kloster Andechs vs. Molkerei ScheitzMit der klösterlichen Frieden ist es im oberbayerischen Andechs seit geraumer Zeit vorbei. Schuld ist ein Streit zwischen den Klosterbrüdern und der ortsansässigen Andechser Molkerei Scheitz. Sie wirbt mit dem Slogan "Andechser Natur - seit 1908". Die Mönche wiederrum werben für ihr Bier mit "Kloster Andechs - Genuss für Leib & Seele". Die Mönche sehen ihre Markenrechte verletzt. Der Streit tobt seit sieben Jahren. Quelle: dpa/dpaweb

Der Inhaber der Markenrechte ist eher ungewöhnlich: Tatsächlich gehört die Restaurantkette seit Ende 2006 dem nordamerikanischen Indianerstamm der Seminolen. Die Ureinwohner aus dem Bundesstaat Florida kauften vor sieben Jahren der Londoner Rank Group die Kette ab, zu deren Portfolio heute mehr als 130 Restaurants in 53 Ländern sowie Hotels und Casinos gehören.

Weltweit, berichtete Geschäftsführer Hamish Dodds im vergangenen September einer Nachrichtenagentur, gehe es der Kette so gut wie nie zuvor: "Die letzten zwei Jahre waren die besten unserer Geschichte", sagte der Pink-Floyd-Fan, in dessen Büro in Florida eine Gitarre von Bandgründer Syd Barrett hängt. Als Umsatz nannte Dodds 3,1 Milliarden US-Dollar (2,5 Milliarden Euro) für das abgeschlossene Geschäftsjahr und lobte die Investitionspolitik der Seminolen, die sich mit einem Gebot von fast einer Milliarde Dollar gegen angeblich 80 weitere Interessenten durchgesetzt hatten. Seit der Übernahme gehe es der Kette laut Dodds noch besser als zuvor. "Sie investieren in die Renovierung älterer Cafés."

So schützen Unternehmen ihre Marken

Mit den Betreibern des unabhängigen Cafés in Heidelberg jedoch liegen die Markeninhaber im Clinch und waren bei dem Versuch, ihre Markenrechte zu schützen, nach Auffassung des Landgerichts Mannheim im Mai 2010 über das Ziel hinaus geschossen. Die Mannheimer Richter hatten die Klage gegen das Heidelberger Treiben damals gleich aus mehreren Gründen abgewiesen. Zum einen bestünden keine Ansprüche aus Urheberrecht, weil das Logo "kein schutzfähiges Werk" sei.

Auch markenrechtlich könne die Klägerin keine Ansprüchen geltend machen.

Zudem schrieben die Mannheimer Richter der Restaurantkette ins Stammbuch, dass ihre Forderungen nach Schutz der Bezeichnung Hard Rock Cafe zu weit gegangen seien. Wären die Richter den Forderungen gefolgt, seien "mit ihnen den Beklagten auch eindeutig erlaubte Handlungen wie der Betrieb eines China-Restaurants oder einer im bayerischen Stil gehaltenen, rustikal ausgestatteten Ausflugsgaststätte für Sportkletterer unter der Bezeichnung 'Hard Rock' verboten" gewesen. Und dem wollten die Mannheimer Richter vor drei Jahren nicht folgen. Daraufhin zog die Restaurantkette vor den Bundesgerichtshof.

Mit seiner Entscheidung (I ZR 188/11) korrigierte er die Urteile der Vorinstanzen. In einem weiteren Verfahren muss jetzt geklärt werden, wie viel Schadensersatz das Heidelberger Cafe an die internationale Gruppe zahlen muss.

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