
Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes zieht einen Schluss-Strich unter einen sich bereits seit Jahren hinziehenden Rechtsstreit. Die Kneipe, die nicht zur bekannten Hard-Rock-Café-Kette gehört, darf zwar ihren Namen weiter führen, muss aber auf den lukrativen Vertrieb ihrer Merchandising-Artikel verzichten.
Wie der Bundesgerichtshof schreibt, hatte die Betreibergesellschaft des Heidelberger Restaurants ihr Unternehmen bereits 1978 eröffnet - komplett mit Logo, Schriftzug, rockiger Inneneinrichtung und Burger & Pommes-lastiger Speisekarte. Franchisenehmer der weltweit tätigen Hard Rock-Gruppe mit Hauptsitz in Orlando, Florida, sind die Heidelberger anders als die Betreiber der Hard Rock-Cafes in Berlin, München und Köln jedoch nicht.





Der Inhaber der Markenrechte ist eher ungewöhnlich: Tatsächlich gehört die Restaurantkette seit Ende 2006 dem nordamerikanischen Indianerstamm der Seminolen. Die Ureinwohner aus dem Bundesstaat Florida kauften vor sieben Jahren der Londoner Rank Group die Kette ab, zu deren Portfolio heute mehr als 130 Restaurants in 53 Ländern sowie Hotels und Casinos gehören.
Weltweit, berichtete Geschäftsführer Hamish Dodds im vergangenen September einer Nachrichtenagentur, gehe es der Kette so gut wie nie zuvor: "Die letzten zwei Jahre waren die besten unserer Geschichte", sagte der Pink-Floyd-Fan, in dessen Büro in Florida eine Gitarre von Bandgründer Syd Barrett hängt. Als Umsatz nannte Dodds 3,1 Milliarden US-Dollar (2,5 Milliarden Euro) für das abgeschlossene Geschäftsjahr und lobte die Investitionspolitik der Seminolen, die sich mit einem Gebot von fast einer Milliarde Dollar gegen angeblich 80 weitere Interessenten durchgesetzt hatten. Seit der Übernahme gehe es der Kette laut Dodds noch besser als zuvor. "Sie investieren in die Renovierung älterer Cafés."
So schützen Unternehmen ihre Marken
92 Prozent der Unternehmen lassen für ihre Marken Schutzrechte eintragen. Wichtig dabei ist, das nicht bloß auf dem deutschen Markt zu tun. Ein rein nationales Schutzrecht schützt nämlich nicht vor Plagiaten in anderen Märkten. Wenn es ganz dumm läuft, kann es auch vorkommen, dass das Unternehmen beispielsweise beim Markteintritt in China feststellt, dass sich bereits ein anderes Unternehmen die entsprechende Marke geschützt hat.
Ebenfalls 92 Prozent gehen gerichtlich gegen Plagiatoren vor und hoffen auf die abschreckende Wirkung von Geldstrafen und Klagen.
Um gegen Produktpiraten klagen zu können, müssen die Unternehmen den Markt ganz genau beobachten. 83 Prozent setzen deshalb auf eine intensive Beobachtung, unter anderem via Internet.
58 Prozent vertrauen auf die Kunden und sensibilisieren sie für die Unterschiede zwischen Original und Fälschung.
Etwas mehr als ein Drittel, nämlich 33 Prozent der Unternehmen, haben extra ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das sich um Verdachtsfälle und deren Aufklärung kümmert.
29 Prozent setzen darauf, den sogenannten Technologietransfer zu verhindern. Heißt: Das Wissen - und somit die Angestellten - sollen im Unternehmen bleiben. Das Management setzt also alles dran, die Fluktuation der klugen Köpfe gering zu halten.
Mit den Betreibern des unabhängigen Cafés in Heidelberg jedoch liegen die Markeninhaber im Clinch und waren bei dem Versuch, ihre Markenrechte zu schützen, nach Auffassung des Landgerichts Mannheim im Mai 2010 über das Ziel hinaus geschossen. Die Mannheimer Richter hatten die Klage gegen das Heidelberger Treiben damals gleich aus mehreren Gründen abgewiesen. Zum einen bestünden keine Ansprüche aus Urheberrecht, weil das Logo "kein schutzfähiges Werk" sei.
Auch markenrechtlich könne die Klägerin keine Ansprüchen geltend machen.
Zudem schrieben die Mannheimer Richter der Restaurantkette ins Stammbuch, dass ihre Forderungen nach Schutz der Bezeichnung Hard Rock Cafe zu weit gegangen seien. Wären die Richter den Forderungen gefolgt, seien "mit ihnen den Beklagten auch eindeutig erlaubte Handlungen wie der Betrieb eines China-Restaurants oder einer im bayerischen Stil gehaltenen, rustikal ausgestatteten Ausflugsgaststätte für Sportkletterer unter der Bezeichnung 'Hard Rock' verboten" gewesen. Und dem wollten die Mannheimer Richter vor drei Jahren nicht folgen. Daraufhin zog die Restaurantkette vor den Bundesgerichtshof.
Mit seiner Entscheidung (I ZR 188/11) korrigierte er die Urteile der Vorinstanzen. In einem weiteren Verfahren muss jetzt geklärt werden, wie viel Schadensersatz das Heidelberger Cafe an die internationale Gruppe zahlen muss.