Monarch Airlines Was die Insolvenz für die Passagiere bedeutet

Die britische Airline Monarch hat Insolvenz angemeldet. Was passiert nun mit den 300.000 gebuchten Tickets? Und auf welche Ersatzzahlungen können Kunden insolventer Airlines überhaupt hoffen?

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Die Monarch-Flieger bleiben erst einmal am Boden. Quelle: REUTERS

Als dritte europäische Fluggesellschaft meldet die britische Airline Monarch Insolvenz an. Der Ferienflieger ergab sich dem Preisdruck der Billigflieger-Konkurrenz. Auch die sinkende Nachfrage nach Urlaubsländern wie der Türkei oder Tunesien erschwerten das Geschäft.

Dass die Airline jetzt Insolvenz angemeldet hat, führte dazu, dass 110.000 Passagiere in ihren Urlaubsorten gestrandet sind. Weil Monarch einhergehend mit der Insolvenz auch keine Flugzeuge mehr starten lassen darf, muss jetzt die britische Regierung eingreifen. Diese wies die Luftfahrtbehörde CAA an, mehr als 30 Flugzeuge für den Rücktransport der Monarch-Kunden zu chartern.

Wenn die 110.000 Menschen wieder zu Hause sind, warten immer noch 300.000 gebuchte Tickets auf ihre Einlösung. Und die wird nicht kommen. Monarch konnte keine Übernahme mit einer anderen Airline aushandeln und wird deshalb jetzt das Insolvenzverfahren einleiten.

"Passagiere stehen dann auf einer Stufe mit allen anderen Gläubigern der Airline", erklärt Luftfahrtexperte Heinrich Grossbongardt. Ob die Passagiere Geld erstattet bekommen, kommt auf die Insolvenzquote an, die der Insolvenzverwalter festlegt. Beträgt diese beispielsweise zehn Prozent, dann haben die geschädigten Passagiere den Anspruch, dass sie zehn Prozent von der Summe aus Ticketpreis und Schadensersatzforderung bekommen.

Ähnlich ergeht es allen Air-Berlin-Kunden, die ihre Karten vor dem Insolvenztag, dem 15. August 2017, gekauft haben. "Bleiben die Flieger am Boden, blicken die Kunden in die Röhre", sagt Grossbongardt. Sie müssen sich dann mit einem Bruchteil ihres eigentlichen Anspruchs zufrieden geben. "Wer jedoch erst nach dem 15. August einen Air-Berlin-Flug gebucht hat, hat im Falle des Flugausfalls vollen Anspruch auf Schadensersatz", so der Luftfahrtexperte.

Doch niemand sieht einen Cent, wenn er sich nicht darum kümmert. Um einen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen, müssen alle von Flugausfällen betroffenen Passagiere entweder auf der Webseite der Airline oder postalisch ihren Anspruch melden. Stellvertretend können sie auch Organisationen wie Flight Right beauftragen. Das kostet dann zwar eine kleine Gebühr, die Passagiere müssen sich aber um nichts mehr kümmern. "Diese Organisationen wissen genau, was möglich ist und scheuen auch vor gerichtlichen Verfahren nicht zurück", erklärt Grossbongardt. Wie lange ein Insolvenzverfahren dauert und eine Schadensersatzzahlung auf sich warten lässt, steht jedoch in den Sternen.

Die Passagiere, die ihren Urlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, können aufatmen. Reiseveranstalter sind nämlich - im Gegensatz zu insolventen Airlines - dafür verantwortlich, ihren Kunden Ersatzflüge anzubieten oder Schadensersatz nach EU-Vorschrift bezahlen. Bei Flügen innerhalb Europas sind es circa 250 Euro, bei Langstreckenflügen 600 Euro pro Ticket.

Für Monarch-Kunden gilt also: Alle Flüge fallen aus, und wer die Chance auf einen kleinen Geldbetrag haben möchte, muss seine Forderung geltend machen. Für Air-Berlin-Kunden gilt: dank eines Millionen-Kredits geht der Flugverkehr erst einmal weiter. Das erhöht die Chance für alle Passagiere, ihre Tickets doch noch einzulösen.

Viele Passagiere gucken in die Röhre

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