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MyTaxi Daimler-Tochter darf in Stuttgart mit Rabatten werben

Die Rabattschlacht von myTaxi geht weiter: Das Oberlandesgericht Stuttgart kippte am Donnerstag eine Verfügung, die die Rabatt-Aktionen der Vermittlungs-App verboten hatte.

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MyTaxi Quelle: dpa

Die zum Daimler-Konzern gehörende Vermittlungs-App myTaxi darf vorerst auch in und um Stuttgart mit Rabatten für Taxifahrten werben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hob eine einstweilige Verfügung auf, mit der die Taxi-Auto-Zentrale in den vergangenen Monaten solche Aktionen in Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen verboten hatte.

MyTaxi wollte seinen Nutzern 50 Prozent des Fahrpreises erstatten, die Taxifahrer hätten den vollen Betrag erhalten. Der Richter machte noch einmal klar, dass er die Rabatte nicht grundsätzlich verbieten würde. Der konkrete über zwei Wochen gewährte Rabatt von 50 Prozent könne aber als unlauterer Wettbewerb gesehen werden. (Az.: 2 U 88/15)

Weil die Taxi-Auto-Zentrale allerdings in ihren Schriftsätzen nicht den für eine solche Entscheidung maßgeblichen Kern getroffen habe, wies das Oberlandesgericht den ursprünglichen Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Zu Ende ist der Streit damit aber noch nicht.

Die Stuttgarter Taxifahrer wollen mit einer weiteren Klage gegen die Rabatte vorgehen, sollte nicht vorher andernorts schon eine bundesweite Entscheidung fallen. Am 24. November wird eine entsprechende Klage von Taxi Deutschland gegen die Rabatte von myTaxi vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt.

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